Räte wollen Lämmerschwänze nur noch mit Betäubung kupieren
Bisher durfte bei jungen Lämmern der Schwanz ohne Anästhesie kupiert werden. Das Parlament fordert vom Bundesrat eine Änderung im Tierschutzgesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Lämmern soll der Schwanz nicht mehr ohne Schmerzausschaltung kupiert werden dürfen.
- Bisher war dies bei bis zu sieben Tage alten Schafen rechtlich erlaubt.
- Das Parlament fordert nun eine Anpassung des Tierschutzgesetzes.
Lämmern soll der Schwanz nicht mehr ohne Schmerzausschaltung kupiert werden dürfen, selbst unmittelbar nach der Geburt nicht. Das Parlament verlangt vom Bundesrat, die Tierschutzverordnung entsprechend anzupassen.
Bundesrat einverstanden
Der Ständerat überwies eine Motion von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne) am Montag oppositionslos. Auch der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden. Gesundheitsminister Alain Berset versicherte im Rat, die Umsetzung werde möglichst rasch an die Hand genommen.
Bereits bei wenige Tage alten Jungtieren sei davon auszugehen, dass sie Schmerzen empfänden. Dies schrieb die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) des Ständerates in ihrer Stellungnahme. Deshalb müsse die Ausnahmeregelung für Schafe aus der Tierschutzverordnung gestrichen werden.
Bisher durften Lämmer ohne Anästhesie kupiert werden
Bei vielen Haus- und Nutztieren ist das Kupieren der Schwänze verboten, laut Motion etwa bei Hunden, Pferden und Schweinen. Bei Schafen hingegen ist es zulässig, weil sich die Wolle rund um den Schwanz mit Kot und Urin verkleben kann. Das sei für das Tier unangenehm und könne auch zu gesundheitlichen Problemen führen.
Ferkel dürfen nicht mehr ohne Schmerzausschaltung kastriert werden. Das Schwanzkupieren bei bis zu sieben Tage alten Lämmern sei jedoch ohne Schmerzausschaltung erlaubt, so Schneider. Deshalb müssten die Vorschriften angepasst werden.