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Schuldenfrei: Verschuldete sollen zweite Chance bekommen

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Bern,

Bundesrat plant eine Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes, um verschuldeten Personen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben zu geben.

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Der Bundesrat will das Konkursgesetz ändern, um verschuldeten Personen eine zweite Chance zu bieten. (Symbolbild) - keystone

Verschuldete Personen sollen künftig in der Schweiz eine zweite Chance bekommen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Der Bundesrat will das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abändern.

Am Mittwoch stellte er die Botschaft mit den geplanten Gesetzesänderungen dem Parlament zu. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sehe das Schweizer Recht für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine Möglichkeit vor, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren, steht im Botschaftsentwurf.

Verschuldete Menschen verlieren Motivation

Diese Menschen hätten heute keine realistischen Aussichten, je wieder schuldenfrei zu leben und über mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum zu verfügen, heisst es weiter. Das könne die Motivation, die eigene Situation zu verbessern, lähmen und beitragen, dass diese Personen in der Sozialhilfe verblieben.

Auch auf das Umfeld dieser Verschuldeten könne sich diese Situation negativ auswirken, beispielsweise wegen gesundheitlicher Belastungen. Negative Effekte seien auch für die Volkswirtschaft zu verzeichnen. Dies, weil Kosten für die Sozialversicherungen anfielen oder weil Betroffene keine Steuern bezahlten.

Dank zweier Neuerungen sollen sich künftig auch in der Schweiz Schuldnerinnen und Schuldner von ihren Schulden befreien können: Die eine ist ein vereinfachtes Nachlassverfahren, die andere ein Sanierungskonkursverfahren. Ersteres soll Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen zugutekommen.

Sanierungskonkursverfahren: Für hoffnungslos Verschuldete

Nachlassverfahren gibt es in der Schweiz bereits. Laut Bundesratsunterlagen verschafft es Schuldnern Zeit, um durch einen Betreibungsstopp oder einen Stopp des Zinsenlaufs mit den Gläubigern einen einvernehmliche Lösung zu finden. Im Ergebnis wird oft ein teilweiser Schuldenerlass oder auch eine längere Stundung vereinbart.

Bisher kommt aber ein sogenannter Nachlassvertrag nur zur Anwendung, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger diesem zustimmt. Im neuen vereinfachten Nachlassverfahren soll eine Mehrheit der Gläubiger ausreichen, und ein Gericht muss dies für angemessen halten.

Das Sanierungskonkursverfahren ist für hoffnungslos verschuldete Personen gedacht, bei denen kein Nachlassvertrag gelingen kann. Der Schuldner muss in einer ersten, dreijährigen Phase alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und seine Bemühungen um das Erzielen eines regelmässigen Einkommens nachweisen.

Schätzungen: Zwei- bis zehntausend Menschen könnten profitieren

Kommt der Schuldner während dieses dreijährigen Verfahrens seinen Pflichten nach, muss er die verbleibenden offenen Forderungen nicht begleichen. Wobei aber mehrere Ausnahmebedingungen gelten.

Bei der Vorstellung des Revisionsprojekts sagte der zuständige Bundesrat Beat Jans am Mittwoch vor den Medien in Bern, laut Schätzungen könnten künftig in der Schweiz pro Jahr etwa zwei- bis zehntausend Menschen von den neuen Verfahren Gebrauch machen.

Das Revisionsprojekt sei in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden. Jans sagte auch, es werde die Kantone verpflichten, Schuldenberatungsangebote bereitzustellen.

Vereinfachtes Nachlassverfahren und Sanierungskonkursverfahren senken Kosten

In der Botschaft ans Parlament heisst es, laut einem Bericht zu den Folgen der geplanten Gesetzesänderung verfügten sechs Prozent der Privatpersonen in der Schweiz über mindestens einen Verlustschein.

Externe Expertinnen und Experten kamen laut der Botschaft zum Schluss, das vereinfachte Nachlassverfahren bringe prozessuale Vereinfachungen, welche für Schuldner, Gläubiger und Behörden Kosten reduzierten dürften. Auch das Sanierungskonkursverfahren weise eine positive Kosten-Nutzen-Bilanz auf.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen gehen im Wesentlichen auf in den eidgenössischen Räten jeweils einstimmig angenommene Vorstösse von alt Ständerat Claude Hêche (SP/JU) und Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) zurück. Sie wurden bereits 2018 und 2019 behandelt.

Kommentare

User #2533 (nicht angemeldet)

Was ist das wieder für ein dämlicher Umverteilungsversuch. Sollte dies eingeführt werden höre ich sofort auf Steuern zu bezahlen und gebe das Geld für anderes aus.

User #4690 (nicht angemeldet)

Da das Fiatgeld immer mehr an Wert verliert muss der Bundesrat das so machen.

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