Schutzstatus S: Welche Ukraine-Flüchtlinge können noch bleiben?
Das Parlament will den Schutzstatus S für Ukraine-Flüchtlinge einschränken. FDP-Nationalrat Peter Schilliger nimmt im Nau.ch-Interview zur Umsetzung Stellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament will den Schutzstatus S nicht mehr allen Ukraine-Flüchtlingen gewähren.
- Nur wer aus Regionen mit Kampfhandlungen kommt, habe Anspruch darauf.
- Die Umsetzung soll dabei auch Norwegen zum Vorbild nehmen.
Das Parlament will künftig nicht mehr allen Schutzsuchenden aus der Ukraine den Schutzstatus S gewähren. Denn Schutz soll künftig nur noch erhalten, wer in umkämpften oder von Russland besetzten Gebieten der Ukraine gelebt hat.
Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) setzte sich mithilfe der SVP und einem Teil der Mitte-Fraktion durch mit der Forderung. Doch was bedeutet das konkret, angesichts der sehr komplexen Lage im Ukraine-Krieg? Im Nau.ch-Interview nimmt Schilliger Stellung.
Vorbild Norwegen
Gewisse Regeln müssten neu definiert werden, so Schilliger. «Wer aus einem Kriegsgebiet kommt, der darf weiterhin in die Schweiz kommen. Wer aus ruhigen Gegenden kommt – Lviv wird immer wieder genannt – der soll den Schutzstatus S nicht erhalten.»
Allerdings verändert sich die Lage in der Ukraine fortlaufend. Auch in Lviv gab es schon Bombardierungen, neue Fronten könnten eröffnet werden. Müsste dann die Schweiz innert Tagen darauf reagieren im Rahmen der Vergabe des Schutzstatus S?
Innert Tagen nicht, relativiert Schilliger, aber neue Situationen müssten neu beurteilt werden. «Gemäss unseren Informationen hat Norwegen ein ähnliches Prinzip. Man wird Ideen sammeln müssen, wie man dies machen kann.» Aber wie genau, könne er heute auch nicht abschliessend sagen.
Abschreckende Wirkung für Schutzstatuts S
Wichtig sei hingegen auch die mediale Wirkung eines solchen Entscheids. «Wir haben Trittbrettfahrer, die irgendwo in Rumänien leben und noch einen ukrainischen Pass organisieren. Genau solche Leute können wir mit so einer Umsetzung fernhalten.»
FDPler Schilliger vertraut darauf, dass SP-Bundesrat Beat Jans die Forderung des Parlaments auch korrekt umsetzen wird. Er habe aber eine gewisse Freiheit in der Ausgestaltung. Theoretisch könnte Jans die Kriterien für «Kampfhandlungen» so definieren, dass am Schluss dennoch die ganze Ukraine mitgemeint ist.
Dies scheint Peter Schilliger nicht zu beunruhigen. «Wenn wir das Gefühl haben, er mache es nicht richtig, können wir das mit einem weitere Vorstoss präzisieren.» Es würden ja aber bereits heute schon Einzelfallprüfungen gemacht mit den Personen, die in die Schweiz kommen. «Sie werden diese Sensibilität mitnehmen, künftig, in der Bewertung von neuen Gesuchen.»