Bundesrat verlängert Schutzstatus S für Ukrainer
Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird bis zum 4. März 2026 verlängert. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schutzstatus S für Ukrainer bleibt in der Schweiz bis im März 2026 bestehen.
- Das hat der Bundesrat während seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen.
Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg erhalten weiterhin den Schutzstatus S. Wie der Bundesrat am Mittwoch entschieden hat, wird die Massnahme nicht vor dem 4. März 2026 aufgehoben.
Auch die Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Personen werden bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.
Der Schutzstatus S wurde am 12. März 2022 nach der Eskalation im Ukraine-Krieg aktiviert. Per Ende August 2024 waren rund 66'000 Personen mit diesem Status in der Schweiz.
Wie es in einer Medienmitteilung heisst, ist die nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine Voraussetzung für die Aufhebung. Diese Stabilisierung sei aber weiterhin nicht absehbar.
Mit seinem Beschluss, den Schutzstatus bis im März 2026 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage nicht nachhaltig stabilisiert, will der Bundesrat für die Betroffenen Klarheit schaffen für die nächsten 18 Monate.
Der Bundesrat beruft sich auch auf einen Entscheid der EU-Staaten vom 13. Juni. Diese hatten den temporären Schutz ebenfalls bis zum 4. März 2026 verlängert. Wegen der Einbindung der Schweiz in den Schengen-Raum sei eine Abstimmung mit der EU unerlässlich.
Handlungsbedarf bei der Integration in den Arbeitsmarkt
Bei der Integration der Geflüchteten, besonders auf dem Arbeitsmarkt, sieht die Landesregierung weiterhin Handlungsbedarf. Die erstmals im April 2022 beschlossenen Unterstützungsmassnahmen verlängerte er darum ebenfalls bis zum März 2026.
Dabei beteiligt sich der Bund mit 3000 Franken pro Jahr und Person an den Integrationsanstrengungen der Kantone. Namentlich geht es dabei um die Sprachförderung und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt.
Um die Kantone beim Ziel der angestrebten Erwerbstätigenquote von 40 Prozent der Ukraine-Flüchtlingen zu unterstützen, beschloss der Bundesrat im Mai weitere Massnahmen. Darunter fallen die verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit unter den verschiedenen Akteuren, die Unterstützung von Projekten zur Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen sowie die optimierte Vermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Bundesrat Beat Jans legt der Landesregierung bis im Herbst einen Antrag für das weitere Vorgehen vor, wie es weiter hiess.
Die Förderung der Arbeitsmarktintegration bezweckt nicht nur eine Verminderung der Sozialhilfekosten. Die Schutzsuchenden aus der Ukraine können und sollen durch Integration, Bildung und Erwerbsarbeit aktiv am sozialen Leben teilnehmen. Dabei sollen sich Fähigkeiten im Hinblick auf eine Rückkehr in die Heimat entwickeln.
Betroffene müssen Aufenthaltsort nachweisen
Für den Status S müssen die Schutzsuchenden ihren Aufenthaltsort nachweisen. Gibt es Hinweise, dass sie nicht in der Ukraine lebten oder Schutz in einem anderen Land erhielten, wird das Gesuch abgelehnt oder der Status widerrufen.
Seit März 2022 lehnte das Staatssekretariat für Migration rund 2500 Gesuche ab. Den Schutzstatus widerrief es in über 100 Fällen, und in mehr als 26'000 Fällen wurde der Status beendet.