Schweiz-EU: Neue Forderungen bei Marktzugang und Ukraine-Krieg
Ein neuer Bericht des EU-Parlaments fordert die Schweiz in der Munitionsdebatte auf, «kreativ zu werden». Auch soll ein horizontaler Zugang zur EU möglich sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bericht des EU-Parlaments zur Schweiz stellt verschiedene Forderungen.
- Punkto Munition für den Ukraine-Krieg soll der Bund «kreativ werden».
- Zudem sollen die Verhandlungen für neue Abkommen schneller vorankommen als letztes Mal.
Das EU-Parlament hat einen neuen Bericht zur Schweiz verfasst. Zuständig ist Lukas Mandl, ein österreichischer Abgeordneter der Europäischen Volkspartei. Publiziert wurde das Papier zwar noch nicht, doch «SRF» hat Einblick erhalten.
Drei Punkte sind interessant. Erstens wird der Ukraine-Krieg angesprochen. Es sollen alle Länder, die Munition produzieren, «kreativ werden»: Der Bund soll eine Lösung finden, wie er die ukrainische Landesverteidigung unterstützen kann, weil dies auch europäische Werte unterstütze.
Zusätzlich solle die Schweiz vertieft mit der EU zusammenarbeiten, wenn es ums Militär geht. Auch soll russisches Oligarchen-Geld konfisziert werden. Die Forderung ist in National- und Ständerat aber sehr umstritten. Der Bundesrat hingegen hatte sich dafür offen gezeigt.
EU-Parlament würde Schweiz «horizontalen Zugang gewähren»…
Die zwei anderen Punkte im Bericht betreffen die EU-schweizerische Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene. Die Gespräche zwischen dem Bundesrat und der EU-Kommission sind so gut wie pausiert. Kommissionsvizepräsident Maros Sefcovic sagte im Juli, er wolle mit Bundesrat Cassis nach den eidgenössischen Wahlen über den Fahrplan reden.
EU-Abgeordneter Mandl sagt im Bericht, ein «horizontaler Zugang» der Schweiz am Binnenmarkt solle möglich sein. Heisst, statt eines Rahmenabkommens währen mehrere kleine Abkommen eine Option. Wenn es der Bund denn so wünsche.
…aber nur mit EU-Gerichtshof
Aber: Die institutionellen Regeln sollen in allen Abkommen gleich gelten. Etwa müsse der Bund den Europäischen Gerichtshof (EUGH) anerkennen, das sei «Teil des horizontalen Zugangs», so Mandl.
Die Schweiz ist nicht verpflichtet, Urteilen des Gerichts nachzukommen. Meistens macht sie es aber: Für den Fall, dass es Unstimmigkeiten gibt, existiert eine Schlichtungsbehörde. Jetzt soll der EUGH jedoch ein zentrales Element der Verhandlungen werden.
Zu guter Letzt hält Lukas Mandl fest: So lange wie die letzten Verhandlungen um das Rahmenabkommen soll es nicht wieder gehen. Das Verhandlungsmandat der EU dauert noch fünf Jahre: Deswegen sollen «alle exekutiven Ebenen in einem guten zeitlichen Rahmen» verhandeln und «zu Ergebnissen kommen».