Schweiz muss ihre Schengen Aussengrenzen aufrüsten

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Bern,

Die Schengen-Aussengrenze wird technologisch aufgerüstet. Die Schweiz mit ihren internationalen Flughäfen muss nachziehen. Dies fordert der Bundesrat.

Flughafen Zürich
Der Flughafen Zürich. (Archiv) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz muss wie die EU die Schengen-Aussengrenzen aufrüsten.
  • Die Daten stehen dann europaweit zur Verfügung.

Das Entry/Exit-System (EES) wird europaweit 2021 eingeführt. Es erfasst an den Schengen-Aussengrenzen die Reisedaten von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen ein- oder ausreisen.

Das System speichert das Gesichtsbild aller Reisenden und die Fingerabdrücke der nicht visumspflichtigen Personen. Diese werden vor Ort abgenommen. Jene der visumspflichtigen Personen werden heute schon im Visainformationssystem (VIS) gespeichert.

Daten für die Polizei

Illegale Einreisen, verletzte Einreisesperren oder eine überzogene Aufenthaltsbewilligung können dadurch leichter entdeckt werden. Die in ESS gespeicherten Daten stehen aber nicht nur an der Schengen-Aussengrenzen, sondern auch im Landesinnern zur Verfügung.

Dort soll EES auch zur Verhütung und Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten eingesetzt werden, etwa durch den Abgleich von Fingerabdruckspuren oder das Verfolgung von Reisebewegungen. Dafür erhalten auch die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol Zugriff auf die Datenbank.

Diese können heute schon auf die Daten das Visainformationssystems zugreifen. Das habe sich bewährt, schreibt der Bundesrat. Dank VIS-Daten konnten nach seinen Angaben gewaltsam umgekommene Personen identifiziert werden. Zudem habe der Zugriff Fortschritte ermöglicht bei der Ermittlung in Fällen von Menschenhandel, Terrorismus oder Drogenhandel. Der Bundesrat hält daher einen ähnlichen Zugriff auf die EES-Daten für gerechtfertigt.

Automatische Kontrolle

Die Schengen-Staaten bekommen auch die Möglichkeit, automatisierte Grenzkontrollen durchzuführen. Voraussetzung von e-Gates und Self-Service-Systemen ist, dass die Reisenden über einen Pass mit biometrischem Chip verfügen. Ob solche Systeme in der Schweiz zum Einsatz kommen, entscheiden letztlich die Kantone respektive die Flughäfen.

Verzichten will der Bundesrat auf die – freiwillige – Einführung eines nationalen Erleichterungsprogramms. Mit einem solchen könnten Vielreisende nach vorgängiger Sicherheitsüberprüfung den Status eines «registrierten Reisenden» erlangen und von erleichterten Grenzkontrollen profitieren.

Das Programm wäre aber aufgrund des zusätzlichen Personalaufwands für Bund und Kantone derzeit kaum wirtschaftlich, schreibt der Bundesrat dazu. In der Vernehmlassung war das Erleichterungsprogramm auf breite Zustimmung gestossen.

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