Schweiz schliesst sich 15. Sanktionspaket der EU gegen Russland an
Die Schweiz schliesst sich dem 15. EU-Sanktionspaket gegen Russland an, das Mitte Dezember beschlossen wurde, entschied der Bundesrat am Mittwoch.
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Die Schweiz schliesst sich dem 15. Sanktionspaket der EU gegen Russland an. Das beschloss der Bundesrat am Mittwoch. Das EU-Paket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine datiert von Mitte Dezember.
Bereits seit dem 23. Dezember stehen 54 Personen sowie 30 Unternehmen und Organisationen neu auf der Schweizer Sanktionsliste. Diese Sanktionierungen standen in der Kompetenz des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Sicherstellung von Unternehmensrechten
Mit dem Anschluss an das EU-Sanktionspaket treten am Donnerstag nun weitere Massnahmen in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Neu ist es verboten, russische Gerichtsentscheide, in den russische Gerichte ihre ausschliessliche Zuständigkeit für Streitfälle zwischen russischen und schweizerischen Unternehmen beanspruchen, anzuerkennen und zu vollstrecken.
Das soll die Rechte von Schweizer Unternehmen schützen und sie vor finanziellem Schaden bewahren. Die Anpassung beinhaltet zudem die Verlängerung verschiedener Ausnahmebestimmungen, die Schweizer Unternehmen den geordneten Abzug von Investitionen aus Russland ermöglichen.