EU hinkt Zielen im Halbleiter-Ausbau hinterher
Der Ausbau der Halbleiterindustrie in Europa kommt langsamer voran als geplant, warnt der Europäische Rechnungshof.

Der Ausbau der Halbleiterindustrie in Europa kommt einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge nicht so schnell voran wie geplant. Das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 20 Prozent am Weltmarkt für Mikrochips zu erreichen, scheine «ausser Reichweite», erklärte der Rechnungshof am Montag.
Trotz «neuen Schwungs» durch das Chip-Gesetz der EU aus dem Jahr 2023 werde sich die Position der EU in der Branche «wohl nicht deutlich verbessern», hiess es. Rechnungshof-Mitglied Annemie Turtelboom verdeutlichte mit Verweis auf die «rasante» Entwicklung in der Branche.
«Wir hinken unseren ehrgeizigen Zielen derzeit weit hinterher.» Um einen Weltmarktanteil von 20 Prozent zu erreichen, müssten die Produktionskapazitäten bis 2030 vervierfacht werden. Ein solches Tempo sei allerdings «momentan in keinem Bereich erkennbar».
Mangelnde Koordination und hohe Hürden
Das Chip-Gesetz war im September 2023 in Kraft getreten. Mit milliardenschweren Staatshilfen soll die Halbleiterindustrie unterstützt und die Chipproduktion angekurbelt werden, um unabhängiger von Herstellern in den USA und Asien zu werden. Ziel ist die Erhöhung des Weltmarktanteils der EU bis 2030 von zehn Prozent auf «mindestens 20 Prozent».
Der EU-Rechnungshof geht in seinem Bericht hingegen davon aus, dass dieser Anteil bis 2030 nur 11,7 Prozent betragen wird. Dem Gesetz fehle es an Klarheit bei Zielvorgaben und Überwachung, kritisierte die Behörde.
Faktoren beeinflussen Wettbewerbsfähigkeit
Die EU-Kommission habe kein Mandat, «die nationalen Investitionen auf EU-Ebene zu koordinieren, sodass sie mit den Zielen des Chip-Gesetzes im Einklang stehen».
Dem Rechnungshof zufolge beeinflussen zudem «die Abhängigkeit von Rohstoff-Importen, die hohen Energiekosten, Umweltbelange, geopolitische Spannungen und Ausfuhrkontrollen sowie der Fachkräftemangel» die Wettbewerbsfähigkeit der EU in der Halbleiterbranche. Die Behörde beurteilt als externer Prüfer der EU die Wirksamkeit ihrer Massnahmen.