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EU schützt ab 1. Mai digitale Designs

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Belgien,

Ab Donnerstag können in der EU auch digitale Erzeugnisse wie animierte Designs oder Benutzeroberflächen geschützt werden.

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Ab Donnerstag schützt die EU digitale Erzeugnisse wie animierte Designs und Benutzeroberflächen durch eine neue Verordnung. (Symbolbild) - dpa

In der EU können ab Donnerstag digitale Erzeugnisse wie animierte Designs oder Benutzeroberflächen geschützt werden. Am 1. Mai tritt eine entsprechende Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Kraft. Auch in der Schweiz gibt es Bestrebungen, das Designgesetz zu modernisieren.

Die Reform erweitert den Schutzbereich und umfasst nun auch nicht-physische Gegenstände wie digitale Kreationen. Dies teilte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo) am Montag mit. Neu soll unter anderem auch Software für 3D-Drucker sowie deren Erzeugnisse geschützt werden können. Beim Schutz von herkömmlichen Gegenständen komme es zu keiner Änderung.

Schutz auf nationaler Ebene ab Dezember 2027

Die digitalen Produkte könnten beim Euipo in Alicante (Spanien) angemeldet und somit in der gesamten Europäischen Union (EU) geschützt werden. Ein Schutz auf nationaler Ebene soll ab Dezember 2027 möglich sein. Bis dahin haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die entsprechende Richtlinie umzusetzen.

Die EU-Verordnung betreffe die Schweiz nicht direkt. Dies sagte Irene Schatzmann, stellvertretende Leiterin des Rechtsdienstes Design beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Designschutz in der Schweiz

In der Schweiz könnten digitale Produkte bereits jetzt geschützt werden. Dafür müssen statische Abbildungen dieser Designs eingereicht werden. Also beispielsweise 15 statische Bilder eines eigentlich animierten Designs, wie Schatzmann ausführte. Allerdings könnten Audio-Dateien wie ein MP3 oder ähnliche Dateien in der Schweiz nicht als Design geschützt werden.

Nationalrätin Céline Weber (GLP/VD) reichte im März dieses Jahres im Parlament ein Postulat zum Thema ein. Darin forderte sie, dass das 25 Jahre alte Designgesetz überprüft werde, damit es insbesondere der digitalen Entwicklung besser gerecht werde. Sie verwies dabei auch auf die Entwicklung in der EU. Die Ratsdebatte steht noch aus.

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