Schweiz soll internationalen Tribunalen Rechtshilfe leisten können
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz soll künftig einfacher mit internationalen Strafinstitutionen arbeiten können.
- Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat hat heute Freitag eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, welche die Arbeit mit internationalen Strafinstitutionen vereinfachen soll.
Das geltende Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen beschränkt die Rechtshilfe auf die Zusammenarbeit zwischen Staaten. Deshalb mussten separate Gesetze geschaffen werden für die Zusammenarbeit mit den Kriegsverbrechertribunalen für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie mit dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Der Bundesrat kann die Zusammenarbeit zwar per Verordnung auf weitere Tribunale ausdehnen, doch erfüllen nicht alle Strafinstitutionen die vorgesehenen Kriterien, wie der Bundesrat schreibt. Deshalb musste die Schweiz 2016 ein Rechtshilfegesuch des Uno-Sondertribunals für die Aufklärung des Mordes am ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri ablehnen.
Der Bundesrat will nun eine umfassende und dauerhafte Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen ermöglichen. Dabei sollen die im heutigen Gesetz geltenden Grundsätze und Verfahren angewendet werden. Das gelte namentlich für den Grundsatz, wonach das Gesetz die Zusammenarbeit ermögliche, aber nicht dazu verpflichte, heisst es in der Mitteilung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).