Schweizer Filmschaffen von Einsparungen des Bundes betroffen
Das Bundesamt für Kultur (BAK) muss Einsparungen hinnehmen, die auch den Filmbereich betreffen.

Die Sektion Film des Bundesamtes für Kultur (BAK) bleibt von den Einsparungen des Bundes nicht verschont. Mit dem Entlastungspaket 2027, das sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, zeichnet sich ausserdem eine Budgetdeckelung ab.
Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr die Förderkredite der Kulturbotschaft 2025–2028 gegenüber der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage linear um 1,4 Prozent gekürzt. Für den gesamten Filmbereich bedeutet dies eine Kürzung von rund 730'000 Franken pro Jahr, wie das BAK in einem Newsletter mitteilte.
Weitere Einsparungen nach Parlamentsberatungen
Wie bei den Subventionen hat der Bundesrat 2024 auch Kürzungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung beschlossen, die das BAK laut dem Schreiben noch «knapp auffangen» konnte. Doch Ende des Jahres kamen mit den Budgetberatungen des Parlaments weitere Kürzungen hinzu.
Bei den Betriebskosten ist das BAK nun von einer Gesamtkürzung von 1,2 Millionen Franken im Jahr 2025 betroffen. Im laufenden Jahr haben die Kürzungen etwa Einfluss auf die Sitzungen der Expertenkommissionen der selektiven Filmförderung.
Auswirkungen und Anpassungspläne
Man verzichte auf Branchenanlässe, reduziere Spesen und die Vertretung der Sektion Film an nationalen und internationalen Anlässen. Die Verleihung des Schweizer Filmpreises 2026 werde ausserdem mit einem reduzierten Budget durchgeführt.
Mit Blick auf das Entlastungspaket 2027 (EP 2027), das sich bis zum 5. Mai in der Vernehmlassung befindet, müsse man für die kommenden Jahre weitere Anpassungen planen. Mit dem EP 2027 hat der Bundesrat unter anderem ein Null-Wachstum für die Kultur beschlossen.
Die Lex Netflix und ihre Auswirkungen
Der Subventionsbereich des BAK wird somit auf das Niveau von 2025 auf 242,4 Millionen Franken pro Jahr beschränkt. Dies bedeutet «dass das Wachstum der Kulturbotschaft von durchschnittlich 0,9 Prozent pro Jahr ab 2026 entfällt und somit eingespart werden muss».
Die seit 2024 geltende Investitionspflicht im Rahmen des Filmgesetzes – auch bekannt unter dem Namen Lex Netflix – soll die Audiovisionsbranche der Schweiz stärken. Dabei sei aber auch Geduld angesagt, erste Investitionen seien bereits getätigt worden.