Seit 25 Jahren geht die Schweiz mit der EU den bilateralen Weg
Vor rund 25 Jahren haben die Schweiz und die EU die Bilateralen I unterzeichnet. In der Beziehung gibt es aber weiterhin offene Fragen.
Vor 25 Jahren haben die Schweiz und die EU die Bilateralen I unterzeichnet. Diese Abkommen zwischen der Schweiz und ihrem grössten Handelspartner regeln die gemeinsamen Beziehungen in sieben Bereichen. Jedoch werden aufgrund der ungeklärten institutionellen Fragen die Abkommen nicht mehr vollumfänglich umgesetzt.
Am 21. Juni 1999 unterzeichneten für die Schweiz die Bundesräte Joseph Deiss und Pascal Couchepin und für die Europäische Union (EU) EU-Kommissar Hans van den Broek sowie der EU-Ratsvorsitzende Joschka Fischer die gemeinsamen Verträge in Luxemburg. Zuvor verhandelten die zwei Parteien das Abkommen während rund viereinhalb Jahren.
Die Bilateralen I regeln die Beziehungen in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, öffentliches Beschaffungswesen sowie technische Handelshemmnisse. Die sieben Abkommen wurden mit einer sogenannten Guillotine-Klausel verknüpft. Das bedeutet, dass bei der Kündigung einer der Verträge auch die übrigen ausser Kraft gesetzt würden.
Weil die institutionellen Fragen, wie die Rechtsübernahme und der Mechanismus zur Streitbeilegung, zwischen der Schweiz und der EU nicht geklärt sind, erodierten gewisse Abkommen mit der Zeit. Konkret betroffen sind die Abkommen in den Bereichen der Forschung und der technischen Handelshemmnissen.
Forschende in der Schweiz konnten aufgrund der Bilateralen Verträge gleichberechtigt an den EU-Forschungsprogrammen teilnehmen. Allerdings wurde dieser Zugang im Frühjahr 2021, als der Bundesrat die Verhandlungen für ein Rahmenabkommen abbrach, von Seiten der EU ausgesetzt. Mit der Wiederaufnahme von Verhandlungen im März 2024 ist der Zugang zu EU-Forschungsprogramm teilweise wieder möglich.
Bei den technischen Handelshemmnissen regelt das Abkommen die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten von 20 Produktsektoren. Aufgrund der Entwicklung des EU-Rechts ist dieses Abkommen nicht mehr auf alle Produktgruppen anwendbar. So wird seit 2021 das Kapitel der Medizinprodukte von der EU nicht aktualisiert. Dies führt zu zusätzlichen jährlichen Kosten in Millionenhöhe.
Das im Jahr 1999 unterzeichnete Abkommen war am 21. Mai 2000 der Schweizer Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt worden. Mit einer Mehrheit von 67,2 Prozent wurden die Bilateralen I angenommen. Die Texte traten am 1. Juni 2002 in Kraft.
Damals wurde jedoch nicht von Bilateralen I sondern lediglich von bilateralen Abkommen gesprochen. Der Begriff mit der Nummer kam erst zur Anwendung, als die Bilateralen II ins Spiel gebracht wurden. Diese wurden 2004 unterzeichnet und regeln unter anderem Bereiche wie Asyl und innere Sicherheit.