Selbstbestimmungsinitiative: Hochschullehrer mit scharfer Kritik
Das Wichtigste in Kürze
- Knapp 200 Rechtswissenschaftler kritisieren die Selbstbestimmungsinitiative.
- Die Unterzeichnenden begründen ihre Kritik in neun Punkten.
197 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aller juristischen Fakultäten der Schweiz sagen gemeinsam Nein zur Selbstbestimmungsinitiative (SBI). Diese Wucht der Unterzeichnenden ist beeindruckend. Jedoch ist die Position der Rechts-Experten weder erstaunlich und noch neu. Schon im Februar 2017 kritisierten 30 Staats- und Völkerrechtler die Initiative.
Neun Kritikpunkte
Damals wie heute lautet die Kritik gleich: Die SBI sei unausgereift und führe zu schwer lösbaren Rechtsfragen. In neun Punkten nehmen jetzt die Rechtskenner die Initiative auseinander. «In keiner Weise» erfülle die SBI ihr Ziel, ein klares Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht zu schaffen, schreiben sie in ihrer Stellungnahme.
Im Gegenteil: «Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Rechtsunsicherheit.» Und damit schadet sie dem Bundesgericht. Denn dieses müsste die unklaren Punkte jeweils entscheiden, womit es sich häufiger mit Angriffen konfrontiert sehen wird.
Schwächung der Demokratie
Darüber hinaus stelle die SBI die völkerrechtlichen Verträge in Frage. Diese sind für eine florierende Wirtschaft fundamental. Speziell für ein kleines Land wie die Schweiz ist die Verlässlichkeit von Verträgen sehr wichtig. Die Initiative aber untergrabe gerade das Image der Schweiz als verlässlichen Vertragspartner, so die Stellungnahme.
«Die Möglichkeit zum Bruch grundlegender Normen wie der Menschenrechte ist kein Ausdruck von Souveränität, sondern von Geringschätzung von Regeln, die für alle Menschen mit Recht verbindlich geworden sind, weil sie Recht und Würde von Menschen schützen.» Im Weiteren schwäche die SBI die Demokratie, weil sie der Bevölkerung etwas verspreche, was sie nicht halten kann.
Geistiger Vater unter Druck
Schöpfer und wichtigster Autor der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ist SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt. Pikant ist, dass sich der Rechtsprofessor der Uni Zürich mit seiner Initiative bei seinen Berufskollegen in die Nesseln setzt. Zwar sei Vogt auf akademischem Bereich ein brillanter Kopf, attestieren Kollegen in der «NZZaS». Doch warum so jemand eine solche Initiative verfasst, ist ihnen schleierhaft.