Sexualstrafrecht: «Nein heisst Nein» bildet weiterhin die Grundlage
Die Rechtskommission des Ständerats will das Sexualstrafrecht reformieren. Es soll weiterhin auf dem «Nein heisst Nein»-Grundsatz basieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtskommission des Ständerats will das Sexualstrafrecht reformieren.
- Die «Nein heisst Nein»-Lösung wird weiterhin die Grundlage bilden.
- Die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung werden überarbeitet.
«Nein heisst Nein»-Grundsatz, Rücksicht auf männliche Opfer, Mindeststrafe für sexuelle Handlungen mit Kindern: Entlang dieser Linien soll das Sexualstrafrecht reformiert werden. Das schlägt die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) vor.
Nach monatelangen Diskussionen hat die Kommission ihre Arbeit zur Revision des Sexualstrafrechts abgeschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Im Sommer soll sich der Ständerat erstmals damit befassen. Zuerst wird noch der Bundesrat Stellung dazu nehmen.
Klar ist, dass die Vorlage heiss diskutiert werden wird. Der Vorentwurf der Ständeratskommission hatte in der Vernehmlassung nur bedingt Unterstützung gefunden.
«Nein heisst Nein» als Grundsatz
Gefordert wurde grundsätzlich eine Ausweitung des Begriffs «Vergewaltigung» und eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung. Die «Nein heisst Nein»-Lösung wurde verbreitet als zu schwach angesehen.
Trotzdem setzt die RK-S nun auf diesen Grundsatz. Sie will die Kernbestimmungen des Sexualstrafrechts basierend auf der sogenannten «Nein heisst Nein»-Lösung neu ausgestalten. Namentlich die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung sollen überarbeitet werden. Auf das Element der Nötigung im Grundtatbestand soll verzichtet werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
Der Ständerat hatte sich bereits im Dezember gegen das Zustimmungsprinzip ausgesprochen, wie es eine Standesinitiative des Kantons Genf fordert. Gemäss diesem Prinzip sollen alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafrechtlich erfasst werden, wie dies etwa in Schweden der Fall ist. Dies entspräche auch der Istanbul-Konvention, welche die Schweiz 2018 angenommen hat.