Simonetta Sommaruga lanciert E-ID für digitale Identität
Der Bundesrat will klare Regeln für den digitalen Identitätsnachweis. Justizministerin Simonetta Sommaruga informiert live über das neue E-ID-Gesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Justizministerin Simonetta Sommaruga präsentiert das E-ID-Gesetz.
- Mit diesem soll klar geregelt werden, wie ein digitaler Identitätsnachweis erstellt wird.
- Ausstellen sollen solche Ausweise nicht der Staat, sondern Private.
Der Bundesrat ist offenbar sehr überzeugt von den Vorteilen der digitalen Identität. So gibt es bereits mit lüpfiger Musik unterlegte Erklärvideos. Wie wird die E-ID ausgestellt? Wie ist sie hilfreich beim buchen eines Arztermins oder für einen Auszug aus dem Strafregister? Und, sehr wichtig: Wie kann Beispielsperson Alice Müller dank der E-ID ihren Lieblings-Whiskey bestellen und nachweisen, dass sie älter als 18 Jahre ist.
Von der Briefmarke bis zum Fertighaus, von der Steuererklärung bis zur Abmeldung beim Einwohnermeldeamt: Es gibt fast kein Geschäft, das man nicht via Internet erledigen könnte. Eine korrekte Identifikation werde darum immer wichtiger, sagt der Bundesrat.
Staat und Private Hand in Hand
Mit dem E-ID-Gesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass keine Verwechslungen passieren und sich niemand eine falsche digitale Identität ausstellen lassen kann. Deshalb soll einzig der Staat, sprich das Justizdepartement, digitale Identitäten prüfen dürfen. Das erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Name, Geschlecht, Geburtsdatum: Das soll in digitaler Form festgehalten werden können und als Ausweis dienen im Internet. Wie genau das geschieht: Da will sich der Bundesrat nicht einmischen. Private Anbieter seien näher an den Usern und den neusten Technologien. Der Staat werde die Anbieter nur überprüfen.
Brennpunkt Datenschutz
Das Private im digitalen Bereich sozusagen amtliche Aufgaben übernehmen, sei in der Vernehmlassung unbestritten gewesen. Auf diese weise bleibe man technologisch flexibel, praxistauglich und konsumentenfreundlich.
Der Datenschutz sei gewährleistet, unter anderem indem nur die betroffene Person selbst ihre eigenen Daten freigeben kann.