Simonetta Sommaruga startet Steuer-Offensive für Sonnenenergie
Mit steuerlichen Anreizen will Simonetta Sommaruga Solaranlagen attraktiver machen. Auch das Verfahren für Wasser- und Windkraftanlagen soll vereinfacht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Investitionen in Solaranlagen sollen auch bei Neubauten von den Steuern abgezogen werden.
- Die Bewilligungen für Wind- und Wasserkraftanlagen sollen schneller erteilt werden.
- Diese Vorschläge des Bundesrates befinden sich nun in der Vernehmlassung.
Der Bundesrat will den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Dafür schlägt er ein vereinfachtes Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen sowie finanzielle Anreize für vor Photovoltaik-Anlagen vor. Darüber informierte Energieministerin Simonetta Sommaruga an einer Medienkonferenz.
Für eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien müssten so rasch wie möglich die Kapazitäten ausgebaut werden, so Sommaruga. «Mir ist bewusst: Keiner dieser Schritte ist die Lösung.» Die Bevölkerung erwarte jedoch Antworten von der Politik, insbesondere bei der Stromversorgung.
Mehr Fotovoltaik auf Schweizer Dächern
«Auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden gibt es grosses Potenzial, das brachliegt», schreibt die Landesregierung in einer Mitteilung. Um dies zu ändern, sollen Investitionen in Solaranlagen auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig sein. Dies ist aktuell nur bei Sanierungen der Fall.
Zudem sollen Solaranlagen nur noch einer Meldepflicht unterliegen und nur in von den Kantonen definierten Schutzzonen eine Bewilligung benötigen.
Bei grossen Wasser- oder Windkraftanlagen können aktuell bis zu 20 Jahre zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung vergehen: Das koste viel Geld, so Sommaruga. Jede Etappe könne einzeln bis vor Bundesgericht angefochten werden. Künftig soll das nicht mehr möglich sein.
Vereinfachung der Bewilligung für grosse Anlagen
Einerseits soll ein gebündeltes kantonales Genehmigungsverfahren für bedeutende Anlagen umgesetzt werden. Dort sollen Bau-, Gewässerschutz- und Rodung-Bewilligungen erteilt werden.
Andererseits sollen die Beschwerdemöglichkeiten eingeschränkt werden. Zwar sollen Naturschutz- und Umweltschutzorganisationen immer noch Einwände melden können: Aber alle Rechtsfragen sollen in einem Mal bis vor Bundesgericht gebracht werden können. «Es gibt keine Abstriche beim Natur- und Umweltschutz», so die Umweltministerin.
Die Vorlage, die der Bundesrat an seiner Sitzung am Mittwoch ausgearbeitet hat, wurde in die Vernehmlassung geschickt. Das Verfahren endet am 23. Mai 2022.
Die FDP Schweiz hat sich schon zu Wort gemeldet. Sie wolle am Vernehmlassungsverfahren konstruktiv mitwirken, schreibt sie in einer Mitteilung. Die Freisinnigen unterstützen die Vorschläge des Bundesrats weitgehend.