Sozialpartnerschaftliche Lösungen sollen bei Löhnen Vorrang haben

Keystone-SDA
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Bern,

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sollen kantonalem Recht betreffend Mindestlöhne, 13. Monatslohn und Ferienanspruch vorgehen. Dieser Meinung ist das Parlament. Es hat am Mittwoch eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen.

Von Sozialpartnern ausgehandelte und vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sollen stärker gewichtet werden als anderslautende Mindestlohn-Bestimmungen der Kantone. (Symbolbild)
Von Sozialpartnern ausgehandelte und vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sollen stärker gewichtet werden als anderslautende Mindestlohn-Bestimmungen der Kantone. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 95 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Die Fraktionen von SVP, FDP und Mitte setzten sich durch. Im Ständerat hatte eine FDP/Mitte-Mehrheit obsiegt.

Die Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) hat zum Ziel, Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) anderslautenden Bestimmungen der Kantone zu Mindestlöhnen überzuordnen und somit die Sozialpartnerschaft vor «umstrittenen Eingriffen» zu schützen.

Wird die Motion umgesetzt, werden vom Volk bestätigte kantonale Mindestlohn-Bestimmungen – etwa in den Kantonen Genf, Neuenburg und Jura – nichtig, sofern der Bundesrat in entsprechenden Branchen den GAV als allgemeinverbindlich erklärt hat. Es gälten dann die GAV-Bestimmungen.

Die Befürworter des Vorstosses argumentierten, dass die Sozialpartnerschaft seit über hundert Jahren den Arbeitsfrieden in der Schweiz sichere. Dies solle nicht durch Volksentscheide zu Mindestlöhnen gefährdet werden. Heute bestehe der Missstand, dass von den Sozialpartnern vereinbarte Gesamtarbeitsverträge zwar vom Bundesrat für die ganze Schweiz für allgemeinverbindlich erklärt werden, aber durch kantonale Bestimmungen wieder ausgehebelt werden könnten.

Mit der neuen Regelung würden Mindestlöhne nicht bestritten, hielten die Befürworter zudem fest. Diese sollten aber insbesondere dort zum Zug kommen, wo kein GAV vorhanden sei und die Arbeitnehmer deshalb einen gewissen Schutz bräuchten.

Die Minderheit der Kommission, die letztlich unterlag, machte geltend, dass demokratisch getroffene Entscheide nicht umgangen werden sollten. Es handle sich hier um einen Frontalangriff gegen die kantonale Souveränität, sagte Cédric Wermuth (SP/AG). «Diese Idee ist schlicht eine Dummheit.»

Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung zur Motion damit, dass ein allgemeinverbindlich erklärter GAV nicht dieselbe demokratische Legitimation geniesse wie ein kantonales Gesetz. Er sei der Auffassung, dass das Spannungsfeld nicht genüge, um einen möglicherweise weitreichenden Eingriff zu rechtfertigen, so Wirtschaftsminister Guy Parmelin.

Dennoch muss sich die Regierung nun an die Umsetzung der Motion machen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kündigte bereits an, dass er die Vorlage «mit allen nötigen Mitteln bekämpfen und die kantonalen Mindestlöhne verteidigen» werde.

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