SP will neue Gesetze gegen sexuelle Belästigung
Die SP fordert Gesetzesanpassungen im Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Diese seien dringend nötig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SP verlangt mit Vorstössen neue Gesetze gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
- Firmen sollen externe Beratungsstellen für Betroffene bezeichnen müssen.
- Der Maximalbetrag bei Entschädigungen soll verdoppelt werden.
Eine Anlaufstelle für jede Firma ab 50 Mitarbeitern und eine Verdopplung der maximalen Entschädigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Für SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen sind diese Forderungen eine Selbstverständlichkeit, die auch bei Bürgerlichen auf offene Ohren stossen sollten. Am Montag sollen die zwei Vorstösse im Nationalrat eingereicht werden.
Gesetzliche Pflicht für externe Beratung
Dass die SP gerade jetzt, kurz nach dem Frauenstreik, verschärfte Gesetze fordert, lässt natürlich aufhorchen. Der Zusammenhang sei indes nur indirekt, betont Wasserfallen, denn die Forderungen seien abgeleitet von der Gleichstellungsoffensive der SP.
Den 6-Punkte-Plan hatten die Sozialdemokraten im Mai präsentiert. «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keineswegs selten. Betroffene sind froh, wenn sie bei einer externen Beratung Unterstützung erhalten können.»
Wasserfallen verweist auf eine Studie des Bundes. Nach dieser wurden fast ein Drittel der Frauen und 10 Prozent der Männer schon sexuell belästigt. Gemäss einer Umfrage unter Medienschaffenden hat jede zweite Journalistin schon sexuelle Belästigung im Job erlebt.
Zu viel Scham bei sexueller Belästigung
«Für die Betroffenen ist es sehr schwierig, mit dieser schambehafteten Thematik umzugehen», begründet Wasserfallen ihre Gesetzesforderung. Braucht es deshalb tatsächlich nebst externen Stellen für Mobbing-Opfer und Whistleblower auch noch eine Ansprechsperson für Opfer sexueller Belästigung?
«Denkbar wäre, dass mehrere Unternehmen gemeinsam eine Ansprechperson bestimmen.» Oder auch eine Whistleblower-Mobbing-sexuelle-Belästigungs-Ansprechperson? «Jein – es müssen schon Fachpersonen sein, die sich mit dem Thema juristisch und fachlich auskennen.» Eine solche externe Beratungsmöglichkeit werde auch vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro empfohlen.
Wer meckert, hat wohl selbst ein Problem
Sexuelle Belästigung sei ein Problem, das mit verschiedenen Mitteln bekämpft werden müsse, findet Flavia Wasserfallen. Deshalb fordert sie in einem zweiten Vorstoss, dass die maximale Entschädigung für Opfer verdoppelt werde. Diese beträgt derzeit sechs Monatslöhne. «Gerade bei Vergewaltigungen ist die Entschädigung viel zu tief angesetzt», kritisiert Wasserfallen.
Die Entschädigung müsste der Arbeitgeber bezahlen. «Es wird kaum ein Unternehmen zahlen müssen, denn es kommt sehr selten zu Verurteilungen». Unternehmen müssten also keine Angst haben vor immensen Kosten, die auf sie zukommen könnten. Oder anders gesagt: «Wenn ein Arbeitgeber grosse Entschädigungen befürchtet, lief wohl vorher schon etwas ziemlich falsch im Betrieb.»