Stand-Up-Paddler weibeln gegen das Jagdgesetz
Der Verein «Pro Watersports» warnt: Ein Ja zum neuen Jagdgesetz bedeute ein Verbot des neuen Trend-Wassersports Stand-Up-Paddel (SUP).
Das Wichtigste in Kürze
- Am 27. September stimmt das Volk über das revidierte Jagdgesetz ab.
- Der Verein «Pro Watersports» spricht sich gegen das Gesetz aus.
Der Abstimmungskampf um das revidierte Jagdgesetz ist lanciert. Befürworter und Gegner haben ihre Argumente präsentiert, nun geht es ans Eingemachte.
Doch jetzt schaltet sich ein unerwarteter Player in die Diskussion ein: Stand-Up-Paddler.
Genauer der Verein Pro Watersports. Dieser weibelt auf seiner Webseite gegen das neue Jagdgesetz.
Gesetz ein «regelrechtes Trojanisches Pferd»
Die Jagdgesetzesrevision sei ein Trojanisches Pferd, das den Wassersport einschneidend einschränken würde. Die Revision des Jagdgesetzes beinhalte nämlich auch eine Teilrevision der Verordnung zu den Wasser- und Zugvogelreservaten (WZVV), so der Verein auf seiner Webseite.
Ein Artikel dieser Verordnung würde die Liste verbotener Gefährte ergänzen und somit SUPen «grossflächig verbieten», fürchten die Wassersportler. Grund dafür sei die von den dort lebenden Vögeln wahrgenomme Gefahr, wenn sich Stand-Up-Paddler auf ihrem Gebiet vergnügen würden.
Pro Watersports stört sich aber auch daran, dass unter anderem Motorboote nicht von der WZVV betroffen seien. Ein gesetzliches Verbot sei der falsche Weg. Der Verein fordert stattdessen «eine sachgerechte Information und Sensibilisierung zum Stand Up Paddling und ähnlichen Wassersportgeräten auf Schweizer Gewässern».
Befürworter des Gesetzes: «Peinlich»
David Clavadetscher von Jagd Schweiz und Befürworter der Ja-Kampagne, sagt gegenüber Nau.ch: «Ich kann beim besten Willen nicht feststellen, was das revidierte Jagdgesetz mit diesem Thema zu tun haben soll.»
Er gehe ausserdem davon aus, dass der Bundesrat auch ohne Jagdgesetzesrevision den Artikel in der WZVV anpassen werde. Zudem sei die Ergänzung des Artikels zeitgemäss, um den Tieren ihre Ruhe- und Rückzugsorte gewährleisten zu können. Sich dagegen zu wehren, sei für ihn unverständlich und «sogar peinlich».
Bundesamt für Umwelt winkt ab
Die Befürchtungen des Vereins seien nicht gerechtfertigt, teilt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Nau.ch mit. Laut dem BAFU ist das SUP auf Wasser- und Zugvogelreservationen bereits heute verboten. Die Ergänzungen im WZVV dienen demnach bloss der besseren Verständlichkeit des Textes.
Zum Nicht-Verbot von Motorbooten, den Pro Watersports bemängelt, sagt das Bundesamt folgendes: «Dort, wo Motorboote inklusive Wasserski oder Wakeboard oder ähnliches die Vögel ebenso stark stören, ist es die Aufgabe der Kantone, örtliche und zeitliche Verbote zu prüfen.»
Das revidierte Jagdgesetz dürfte die Stand-Up-Paddler also kaum vom Board hauen.