Neues Jagdgesetz hebelt laut Gegner den Artenschutz aus
Verschiedene politische Lagen unterstützen die Kampagne «Nein zum missratenen Jagdgesetz». Über das Gesetz wird am 27. September abgestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Referendum gegen das Jagdgesetz wird von verschiedenen politischen Lagen unterstützt.
- Diverse Tiere wie der Wolf, der Biber, der Graureiher, usw. wären vom Gesetz bedroht.
- Die Bevölkerung stimmt am 27. September über die Lockerung des Jagdgesetzes ab.
Das revidierte Jagdgesetz zielt laut den Gegnern daneben. Das Parlament habe einen «völlig unverständlichen Angriff auf zahlreiche Arten geschützter Tiere» verabschiedet. Dies anstelle einer vernünftigen Regelung für den Umgang mit dem Wolf.
Verschiedene politische Lagen unterstützen Referendum
Das von Umwelt- und Tierschutzorganisationen ergriffene Referendum unterstützen Parlamentarier aus verschiedenen politischen Lagern. Am Montag präsentierten Vertreter von SP, FDP, Grünen, GLP und EVP ihre Argumente gegen die Vorlage.
Im Kampagnen-Logo des Komitees «Nein zum missratenen Jagdgesetz» steht ein Luchs im Fadenkreuz. Dieses Wildtier sei bei einem Ja ebenso vom Abschuss bedroht. Auch der Biber, der Höckerschwan, der Graureiher, der Wolf und der Fischotter sind davon betroffen. Das heisst es in einer Mitteilung.
Zudem fehle weiteren gefährdeten Arten wie dem Birkhahn, dem Schneehuhn, der Waldschnepfe, dem Schnee- und dem Feldhasen weiterhin der Schutz.
Das Gesetz ermögliche Abschüsse auf Vorrat, monieren die Gegner. Stossend sei auch, dass der Bundesrat die Liste bei Bedarf eigenmächtig anpassen könne. Im Parlament hatten sich die Interessen von Jägern und Bauern durchgesetzt.
Wölfe dürften ohne weitere Massnahmen geschossen werden
So sieht das revidierte Jagdgesetz beispielsweise vor, dass Wölfe zur Bestandesregulierung geschossen werden dürfen. Dies, ohne dass sie Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden mussten. Auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – wären Wölfe nicht sicher.
Im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung schreibt der Bundesrat: Wölfe dürfen nur in der Nähe von Siedlungen oder Schafherden geschossen werden. Generell müssten die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich seien. Dabei müssten sie die Verhältnismässigkeit wahren.
Volk stimmt am 27. September über Jagdgesetz ab
Das Volk kann am 27. September entscheiden, ob der Schutz des Wolfs und weiterer Tierarten gelockert werden soll. Momentan sind die Gegner im Aufwind.
Gemäss der am vergangenen Freitag publizierten Tamedia-Abstimmungsumfrage sprechen sich derzeit 53 Prozent gegen das Jagdgesetz. nur 37 Prozent dafür aus. Demnach gibt es aber einen hohen Anteil an Befragten, der sich noch nicht festgelegt hat.
Die Vorlage findet der Umfrage zufolge derzeit nur bei Anhängern der CVP und der SVP eine Mehrheit. Auch sei sie populärer auf dem Land – aber mit 43 Prozent findet sie auch dort keine Mehrheit.