Ständerat befasst sich mit Informationssicherheit
Einheitlicher Rahmen
Die heutigen Lücken sind laut dem Bundesrat auch auf unzeitgemässe Rechtsgrundlagen zurückzuführen. Heute finden sich die rechtlichen Grundlagen verstreut in verschiedenen Erlassen. Mit dem neuen Gesetz soll ein einheitlicher Rahmen für alle Bundesbehörden geschaffen werden.
Das Gesetz enthält unter anderem Bestimmungen zum Risikomanagement und zur Klassifizierung von Informationen.
Weiteres Thema sind die Personensicherheitsprüfungen. Deren Zahl will der Bundesrat senken.
Das Wichtigste in Kürze
- Am heutigen Montag bespricht der Ständerat die Informationssicherheit in der Bundesverwaltung.
- Der Wunsch sei es, dass Behörden in Zukunft die AHV-Nummer als Personenidentifikation nutzen dürfen.
- Datenschützer warnen allerdings vor Missbrauch und raten daher von der neuen Regelung ab.
Geht es nach der vorberatenden Kommission des Ständerates, sollen künftig alle Behörden die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen. Die Kommission beantragt dem Rat, diese Regelung im Informationssicherheitsgesetz zu verankern.
Damit stellt sie sich gegen die kantonalen Datenschutzbeauftragten. Diese wünschen eine Entwicklung in die andere Richtung: Vor kurzem forderten sie die Kantone auf, künftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten.
Verknüpfung von Daten
Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung sei zu hoch, argumentierten die Datenschützer. Durch die Verwendung der AHV-Nummer in verschiedenen Bereichen könnten Personendaten leicht verknüpft werden. Bei vielen Datenbanken seien aber die Sicherheitsmassnahmen ungenügend.
Die Datenschützer fordern daher verschiedene Nummern für verschiedene Bereiche: die AHV-Nummer für den Sozialbereich, eine Steuernummer, eine Handelsregisternummer, eine Nummer für Strafsachen oder eine Nummer für das Patientendossier.