Firmen, die im Auftrag des Bundes Antibiotika lagern, erhalten in den nächsten fünf Jahren mehr Geld. Der Ständerat stimmt einem Vorschlag des Bundesrates zu.
Pflichtlager
Die Medikamentenlager sollen mit einem Kredit des Bundesrates im Umfang von 540 Millionen Franken unterstütz werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Falle eines Versorgungsengpass führen Unternehmen Pflichtlager mit Medikamenten.
  • Der Ständerrat ist mit dem Vorschlag eines Kredites von 540 Millionen einverstanden.
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Wird in der Schweiz die Versorgung mit Antibiotika knapp, öffnet der Bund das Pflichtlager. Unternehmen, welche solche Pflichtwaren lagern, werden vom Bund finanziell unterstützt. Für die nächsten fünf Jahren beantragt der Bundesrat dafür einen Kredit von 540 Millionen Franken. Der Ständerat ist einverstanden.

Pflichtlager sind in der Schweiz für lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, Energie oder Heilmittel vorgeschrieben. Sie dienen dazu, bei Versorgungsengpässen eine Überbrückung zu ermöglichen. Die Pflichtlager gehören jedoch nicht dem Bund, sondern sind Eigentum privater Unternehmen. Der Bund unterstützt diese aber, indem er ihnen auf entsprechenden Bankdarlehen Garantien gewährt.

Mehr Ware

Für diese Bundesgarantien beantragt der Bundesrat bei den eidgenössischen Räten für die Jahre 2019 bis 2024 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 540 Millionen. Der Ständerat hat dem Verpflichtungskredit am Donnerstag oppositionslos zugestimmt. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.

In den vergangenen zehn Jahren bewegte sich die Summe zwischen 290 und 480 Millionen Franken. Der für die nächsten Jahre beantragte Kreditrahmen basiert auf der Erwartung, dass in allen Bereichen mehr Waren gelagert werden. Mit einem Plus von 40 Millionen wird das grösste Wachstum beim Mineralöl erwartet. Erstmals soll auch für den Bereich Heilmittel ein Kreditrahmen eingerichtet werden. Er liegt bei 20 Millionen Franken.

Der Bund geht nicht davon aus, dass der Kreditrahmen dauerhaft vollständig ausgeschöpft wird. Es gilt aber sicherzustellen, dass alle Pflichtlager gesetzeskonform finanziert werden können. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschlag auf den Verkaufspreis, wobei der Bund allfällige ungedeckte Kosten übernehmen muss.

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