Ständerat: Keine Vorgaben an Bundesrat für schnelleres Internet
Der Ständerat hat dem Bundesrat keine Vorgaben für eine schnellere Grundversorgungsgeschwindigkeit des Internets gemacht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat macht dem Bundesrat keine Vorgaben für schnelleres Internet.
- Der Nationalrat hat hingegen ab 2023 einen schnelleren Breitbandinternetzugang gefordert.
- Viele ländliche Firmen und Familien litten unter schlechten Verbindungen.
Schnelleres Internet für alle Menschen in der Schweiz: Bei dieser Forderung drückt der Ständerat weniger stark aufs Tempo als der Nationalrat. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion aus der grossen Kammer sistiert – im Grundsatz wird deren Forderung aber dennoch erfüllt.
Die Fernmeldekommission des Nationalrates (KVF-N) verlangte, dass die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang ab 2023 ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde (80 Mbit/s) haben soll. Viele Familien und Firmen in ländlichen Gebieten litten in der Corona-Pandemie unter einem zu langsamen Internet, begründete sie die Forderung.
Grundversorgungsgeschwindigkeit sei ungenügend
Die in der Fernmeldedienstverordnung verankerte Grundversorgungsgeschwindigkeit von 10 Mbit/s entspreche den heutigen technischen Möglichkeiten und Anforderungen nicht mehr, so die KVF-N.
Der Nationalrat hatte die Motion im September 2020 überwiesen - gegen den Willen des Bundesrats. Damals hatte die Landesregierung argumentiert, mit 10 Mbit/s liege die Schweiz europaweit an der Spitze, Homeoffice und Distanzunterricht seien damit meist problemlos möglich gewesen, schrieb die Landesregierung im vergangenen Jahr.
Ständerat sistiert Motion schon letztes Jahr
Daraufhin hatte der Ständerat schon in der Wintersession 2020 ein erstes Mal die Motion für ein Jahr sistiert.
In der Debatte am Donnerstag gab es dann eine kleine Kehrtwende. Die Stossrichtung der Motion stimme, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Sie kündigte eine Anpassung der Grundversorgungskonzession an. Gespräche mit den Anbietern seien bereits im Gange.