Ständerat sagt im zweiten Anlauf Ja zu Lohnanalysen

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Bern,

Plötzliche Kehrtwende: Der Ständerat will Unternehmen nun doch zur Lohnanalyse verpflichten. Er akzeptierte am heutigen Dienstag eine leicht abgeänderte Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung.

Der Ständerat hat sich nun doch für Massnahmen zur Lohndiskriminierung entschieden.
Der Ständerat hat sich nun doch für Massnahmen zur Lohndiskriminierung entschieden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat sich nun doch für Massnahmen zur Lohndiskriminierung entschieden.
  • Er erklärte sich mit einer neuen Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung einverstanden.
  • Diese soll künftig mehr Lohngleichheit zwischen Mann und Frau schaffen.

Der Ständerat hat sich im zweiten Anlauf bereit erklärt, Unternehmen zur Lohnanalyse zu verpflichten. Er hat am Dienstag eine leicht abgeänderte Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung angenommen. Ziel ist mehr Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.

Damit hat der Ständerat eine Kehrtwende vollzogen: Nach einer ersten Beratung in der Frühjahrssession beschloss er auf Antrag von Konrad Graber (CVP/LU), die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zurückzuweisen. Diese sollte Alternativen prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration.

Dies tat die Kommission und entschied sich, an ihrem ursprünglichen Antrag an den Rat festzuhalten. Grosse Unternehmen sollen kontrollieren müssen, ob sie Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen.

Kontrolle ab 100 Angestellten

Der Vorschlag der Kommission geht allerdings weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass sowohl private wie auch öffentliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen müssen. Der Bundesrat möchte Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden verpflichten, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen und von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Anschliessend müssten sie die Angestellten über das Ergebnis informieren. Die Regeln gälten unbefristet.

Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen. Diese Variante konnte im zweiten Anlauf eine Mehrheit der kleinen Kammer überzeugen. Diese stimmte mit 27 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen Ja.

Gegner kritisieren Dimension

Die Gegner der gesetzlichen Massnahmen führten vor allem arbeitsmarktpolitische Argumente ins Feld. Die Diskussion zum Thema habe inzwischen eine fast «religiöse Dimension» erreicht, sagte Hans Wicki (FDP/NW). Er streite nicht ab, dass nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen existierten. Das bedeute aber nicht automatisch, dass es sich um Lohndiskriminierung handle.

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