Ständerat weist Massnahmen zurück
Der Ständerat will Unternehmen nicht zur Lohnanalyse verpflichten, um die Diskriminierung von Frauen zu bekämpfen. Er hat am Mittwoch beschlossen, eine Vorlage des Bundesrates an die Kommission zurückzuweisen. Diese soll Alternativen prüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hat sich gegen Massnahmen zur Lohndiskriminierung entschieden.
- Die Kommission muss nun Alternativen prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration.
«Politik der üblen Sorte»
Die Gegnerinnen und Gegner der Rückweisung kritisierten, die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun. Anita Fetz (SP/BS) befand, der Antrag im letzten Moment sei «Politik der wenig netten Sorte, man könnte auch sagen der üblen Sorte». Paul Rechsteiner (SP/SG) stellte fest, die Kommission habe ihre Arbeit gemacht, es gebe Berge von Studien und kiloweise Abklärungen. Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, Selbstdeklaration sei genau das, was der Bundesrat vorschlage. Die Deklaration müsste aber auf einer Analyse der Löhne basieren, zu welcher die Unternehmen verpflichtet wären. «Die Frist für Freiwilligkeit ist abgelaufen», sagte Sommaruga. Das habe man versucht. Von 66'000 Unternehmen hätten nur gerade 28 mitgemacht.
In der Verfassung verankert
Die Befürworterinnen und Befürworter der bundesrätlichen Vorlage argumentierten, es könne nicht länger hingenommen werden, dass die Frauen für gleichwertige Arbeit im Durchschnitt 600 Franken pro Monat weniger verdienten. Die Lohngleichheit – gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – sei seit 1981 in der Verfassung verankert. Die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen habe zwar abgenommen. Nach wie vor verbleibe aber eine Differenz von 7 bis 8 Prozent, die nicht mit objektiven Faktoren wie Teilzeitarbeit erklärt werden könne.
Der Ständerat beschloss zwar zuerst mit 25 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Anschliessend entschied er aber mit demselben Stimmenverhältnis, diese an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Nur drei Mitglieder der CVP stellten sich gegen einen entsprechenden Antrag von Konrad Graber (CVP/LU). Die Kommission muss nun Alternativen prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration. Gemäss Graber würde das bedeuten, dass jede Firma am Ende des Jahres unterschreiben müsste, dass sie die Lohngleichheit einhält. Pirmin Bischof (CVP/SO) möchte, dass zuerst ausschliesslich im öffentlichen Sektor Massnahmen ergriffen werden. Werner Hösli (SVP/GL) wiederum deutete an, das Thema könnte mit einer Erhöhung des Frauenrentenalters verknüpft werden.