Ständerat stimmt Ergänzungen beim Gegenvorschlag zu Burka-Verbot zu
Gegen die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» gab es einen direkten Gegenvorschlag. In diesem wurden nun die Gleichstellung von Frau und Mann ergänzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen die Burka-Initiative gab es einen indirekten Gegenvorschlag.
- In diesem soll nun die Gleichstellung von Frau und Mann ergänzt werden.
- Der Ständerat hat am Dienstag den Änderungen des Nationalrats zugestimmt.
Im indirekten Gegenvorschlag zur Burka-Initiative soll die Gleichstellung von Frau und Mann ergänzt werden. Der Ständerat hat am Dienstag Anpassungen des Nationalrats zugestimmt.
Bei kantonalen Integrationsprogrammen, die vom Bund gefördert werden, soll den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden. Dies soll gemäss Kommissionssprecher Andrea Caroni (FDP/AR) im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzt werden. Der Rat stimmte dieser Ergänzung mit 34 Ja und 7 Nein Stimmen zu.
Der Nationalrat beschränkte sich bei seiner Version noch auf die Frauen. Der Ständerat weitete die Ergänzung auf Kinder und Jugendlichen aus. Aus diesem Grund geht das Geschäft noch einmal an den Nationalrat.
Ermöglichung von Förderprogrammen
Angenommen hat der Ständerat zudem eine Ergänzung im Gleichstellungsgesetz. Darin sollen auch Förderprogramme ermöglicht werden, welche die Gleichstellung von Frau und Mann auch ausserhalb des Erwerbslebens verbessern. Der Rat stimmte mit 31 Ja 7 Nein bei 3 Enthaltungen dafür.
Schliesslich soll die Situation der Frauen verbessert werden. Auch dies wird im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vorgesehen werden. Das Votum fiel mit 31 Ja bei 6 Nein bei 4 Enthaltungen aus.
Justizministerin Karin Keller-Sutter unterstützte die Ergänzungen. Bei der Gesichtsverhüllung gehe es auch um die Gleichstellungsthematik. Die Frage sei, was es brauche, damit eine Frau ihr Leben selbstbestimmt führen könne. Es sei sachgerecht, dass diese Instrumente im indirekten Gegenvorschlag aufgenommen würden.
Werner Salzmann (SVP/BE) wehrte sich vergeblich gegen die Ergänzungen. Diese sind seines Erachtens unnötig und einseitig.
Kompetenz bleibt bei Kantonen
Dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu Verhüllungsverbot» haben beide Räte bereits zugestimmt. Mit diesem soll die Kompetenz über Verhüllungsverbote bei den Kantonen bleiben. Einen Punkt sieht er jedoch vor: Bei der Identifikation im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden besteht die gesetzliche Pflicht, das Gesicht zu zeigen.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt derweil, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Gegen die Volksinitiative haben sich bereits Ständerat und Bundesrat ausgesprochen. Im Nationalrat steht der Entscheid noch aus. Die Frist für die Behandlung des Volksbegehrens wurde bis Mitte März 2021 verlängert.