Indirekter Gegenentwurf zu Burkainitiative im Parlament besprochen
Am heutigen Donnerstag ist im Nationalrat der indirekte Gegenentwurf zur Burkainitiative traktandiert. Die Kommission will das Volksbegehren ablehnen lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am heutigen Donnerstag wird der indirekte Gegenentwurf zur Burkainitiative besprochen.
- Die neue Mehrheit im Nationalrat könnte das Blatt wenden.
- Die Kommission will das Volksbegehren zur Ablehnung empfehlen.
Das Stimmenverhältnis in der Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) gegen einen Gegenentwurf war äusserst knapp. Mit den neuen Mehrheiten in der grossen Kammer nach den Wahlen könnte sich das Blatt wenden.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Ständerat eine gesetzliche Pflicht einführen. Dabei soll das Gesicht gezeigt werden, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise zur Billettkontrolle.
Verhüllungsverbot in beiden Kammern abgelehnt
Die Gegner des Gesetzesprojekts argumentieren, dass der Gegenvorschlag wenig bringe, weil er weitgehend Selbstverständliches regle. Die Befürworter sind der Auffassung, ein Gegenentwurf würde den Problemen Rechnung tragen, welche die Initiative in dieser Frage aufzeige.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees lehnen sowohl der Ständerat als auch die Nationalratskommission ab. Die SPK sprach sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus.
Die Initiative fordert ein landesweites Verhüllungsverbot. Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Gegenentwurf deckt auch Zoll ab
Auch der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht der Personenidentifikation einführen. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In ersterem trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016.
Die eidgenössische Volksinitiative fände laut einer aktuellen Umfrage eine Mehrheit. 63 Prozent von knapp 1000 Befragten würden ein Ja einlegen.