Ständerat will keine Spezialregelung für Moscheen
Der Ständerat hat heute Dienstag eine Motion von Lorenzo Quadri verworfen. Moscheen sollen auch künftig Gelder aus dem Ausland annehmen dürfen. Herkunft und Verwendung müssen nicht offengelegt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute Dienstag ist eine Motion von Lorenzo Quadri im Ständerat gescheitert.
- Für Moscheen soll weiterhin keine Spezialregelung gelten.
- Aus der Sicht des Bundesrats ist die Motion diskriminierend – er stellte sich im Gegensatz zum Nationalrat dagegen.
Islamische Gebetsstätten und Imame sollen nach dem Willen des Ständerats weiterhin Gelder aus dem Ausland annehmen dürfen. Auch will er islamische Zentren nicht verpflichten, Herkunft und Verwendung von Geldern offenzulegen. Und Imame sollen ihre Predigt nicht in einer Ortssprache abhalten müssen.
Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion von Lorenzo Quadri (Lega/TI) mit 29 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. Damit ist die Motion gescheitert. Der Nationalrat hatte den Vorstoss knapp angenommen.
Vergleich mit Österreich
Quadri schwebte eine Regelung vor, wie sie bereits in Österreich gilt. In dem Nachbarland dürfen islamische Gebetsstätten und Imame keine Gelder aus dem Ausland annehmen. Auch wären sie verpflichtet gewesen, Herkunft und Verwendung der Finanzen offenzulegen. Imame hätten ihre Predigt zudem in einer Landessprache halten müssen.
Im Visier hat Quadri vor allem die türkische Regierung. Diese soll 35 Moscheen und islamische Zentren in der Schweiz finanzieren. Quadri fürchtet, dass die Gelder dafür verwendet werden, den radikalen Islam zu propagieren.
Generalverdacht
Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. «Wir dürfen muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminieren und unter Generalverdacht stellen», mahnte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Gleichbehandlung
Kommissionssprecher Robert Cramer (Grüne/GE) erinnerte am Dienstag an das Gebot der Gleichbehandlung. Die Gesetzgebung auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft auszurichten, sei problematisch.