Ständerat will Lockerungen beim Rodungsersatz
Der Ständerat stimmt für eine Lockerung der Aufforstungsregeln nach Rodungen. Ein kontroverser Schritt.
Gerodete Bäume sollen nach dem Willen des Ständerats in mehr Fällen nicht mehr zwingend an einem anderen Ort wieder aufgeforstet werden müssen. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion angenommen.
Die kleine Kammer hiess den Vorstoss des St. Galler Mitte-Ständerats Benedikt Würth mit 30 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Diese geht nun an den Nationalrat.
Der Wald sei in seiner flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht, vielmehr wachse er, begründete Würth sein Anliegen. In der Debatte erklärte er, schon heute sei der Realersatz nicht immer möglich und könne teils durch Aufwertungsmassnahmen ersetzt werden. Ihm gehe es darum, dieses Instrument zu stärken.
Würth argumentierte weiter, durch die Neuregelung werde insbesondere das bestehende Kulturland geschützt. Der Realersatz werde aber weiterhin von den Behörden geprüft, und der Verzicht darauf müsse in Rodungsgesuchen begründet werden.
Vorschlag zur Neuregelung
Würth schlägt konkret vor, dass der Rodungsersatz neu mindestens zur Hälfte durch Aufwertungsmassnahmen der bestehenden Waldfläche erfolgen kann. Ausgenommen wären temporäre Rodungen. In diesem Fall soll weiterhin an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden.
Gegen den Vorstoss wehrte sich ohne Erfolg Maya Graf (Grüne/BL). Sie verwies auf die Kritik von Verbänden der Waldwirtschaft.
Schon das geltende Recht garantiere die geforderte Flexibilität, was auch die Kantone so sähen. Graf argumentierte zudem, es sei wichtig, Wald gerade in der Nähe von Siedlungen zu erhalten.
Umweltminister Albert Rösti vertrat dagegen die Ansicht, Ausnahmen seien heute nur sehr eingeschränkt möglich. Es lohne sich, «eine gewisse minimale Flexibilisierung» zu prüfen.