Ständerat will neue Bestimmungen bei Potentatengeldern

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Bern,

Der Bundesrat soll bei Potentatengeldern neue Bestimmungen prüfen. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat gut geheissen.

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Konsumentinnen und Konsumenten sollen nach Ständeratskommission über stillschweigende Vertragsverlängerungen informiert werden müssen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat soll laut dem Ständerat neue Bestimmungen bei Potentatengelder prüfen.
  • So soll neu das EDA für die Rückerstattungen der Gelder zuständig sein.

Der Bundesrat soll für die Rückerstattung von Potentatengeldern neue Bestimmungen prüfen. Diese sollen es den Behörden ermöglichen, das Aussendepartement EDA mit der Betreuung der Rückerstattungen zu beauftragen, die sie im Rahmen von Straf- und Rechtshilfeverfahren anordnen.

Der Ständerat hat am Donnerstag einem entsprechenden Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) stillschweigend zugestimmt.

Geltendes Gesetz seit Juli 2016

Das geltende Gesetz zu Potentatengeldern gilt seit Juli 2016. Es findet Anwendung, wenn sich führende Persönlichkeiten im Ausland durch Korruption oder andere Verbrechen unrechtmässig bereichern und die Vermögenswerte auf Schweizer Banken verschieben.

Der Bundesrat kann dank des Gesetzes die Einzelheiten der Rückerstattung mit dem Staat, dem die Vermögenswerte entzogen wurden, aushandeln oder festlegen. Ohne solche Regelungen ist gemäss der APK die Gefahr gross, dass mit dem Geld, das dem Staat zurückgegeben wird, die Korruption erneut genährt wird.

EDA soll Rückerstattungen betreuen

Die Bestimmungen des Gesetzes sind jedoch nur anwendbar, wenn das Bundesverwaltungsgericht eine Einziehung der Gelder angeordnet hat. Wenn die Strafverfolgungsbehörden oder andere an der Rechtshilfe beteiligte Behörden diese Einziehung von in einem Drittland unrechtmässig erzielten Gewinn anordnen, kommen die Bestimmungen nicht zur Anwendung.

Der Bundesrat soll daher nun prüfen, ob mit neuen Bestimmungen ermöglicht werden kann, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Betreuung den Rückerstattungen beauftragt werden kann, die sie im Rahmen von Straf- und Rechtshilfeverfahren anordnen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen als sinnvoll, wie Aussenminister Ignazio Cassis im Rat sagte. Das Postulat geht an den Bundesrat zur Umsetzung.

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