Ständerat will obligatorische Recyclinggebühr
Das System der vorgezogenen Recyclinggebühr gerät mehr und mehr unter Druck. Nun verlangt der Ständerat, die freiwillige Branchenlösung durch eine obligatorische Entsorgungsgebühr zu ersetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die vorgezogene Recyclinggebühr soll obligatorisch werden.
- Damit wird die Entsorgung von Elektroschrott finanziert.
- Die bisherige Gebühr reicht nicht mehr aus – Gründe sind Einkaufstourismus und Onlinehandel.
Heute können ausgediente Geräte kostenlos bei Händlern und Sammelstellen abgegeben werden. Die Entsorgung des Elektroschrotts wird mit der vorgezogenen Recyclinggebühr finanziert, die schon beim Kauf entrichtet wird. 2015 kamen so 76 Millionen Franken zusammen. Diese Einnahmen reichen jedoch nicht mehr aus. Ein Grund sind Einkaufstourismus und Online-Handel, ein anderer die Trittbrettfahrer: Zahlreiche Schweizer Händler lehnen eine Teilnahme am freiwilligen System ab und erheben keine vorgezogene Recyclinggebühr.
Bedingtes Obligatorium
Die drei Organisationen Sens (Stiftung Entsorgung Schweiz), Swico Recycling und SLRS (Stiftung Licht Recycling Schweiz) besorgen das Recycling und die fachgerechte Entsorgung des Elektroschrotts. Ihnen entgehen jährlich mehrere Millionen Franken. Darum will der Ständerat nun ein «Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit» einführen. Er hat eine entsprechende Motion seiner Kommission am Montag mit 36 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Wer Geräte importiert, herstellt oder verkauft, muss eine vorgezogene Entsorgungsgebühr an eine vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) beauftragte private Organisation bezahlen. Wer sich einem freiwilligen Rücknahmesystem anschliesst, soll von dieser Zwangsabgabe befreit werden. Das Bafu hatte ein solches System bereits selber erwogen. Weil es mit einem Defizit rechnete, wurden die Pläne aber fallengelassen.