Ständeratskommission für Verschärfungen gegen unlauteren Wettbewerb

Keystone-SDA
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Bern,

Bei unlauterem Wettbewerb sollen Unternehmen künftig nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Das fordert die Ständeratskommission.

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Das Bundeshaus spiegelt sich im Wasserspiel auf dem Bundesplatz. 29 Milliarden flossen während der Corona-Krise laut Bericht des Bundes in wirtschaftliche Abfederungsmassnahmen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei unlauterem Wettbewerb sollen Firmen künftig auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
  • Das fordert ein Vorstoss von Benjamin Roduit (Mitte/VS) aus dem Nationalrat.
  • Die zuständige Ständeratskommission unterstützt den Antrag.

Unternehmen, die preisgünstigere Offerten anbieten, weil sie die Arbeitsbedingungen nicht einhalten, sollen künftig nicht zur zivil-, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die vorberatende Ständeratskommission hat einem entsprechenden Vorstoss aus dem Nationalrat Folge gegeben.

Der Entscheid der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) fiel mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Schwesternkommission RK-N hatte der parlamentarischen Initiative von Benjamin Roduit (Mitte/VS) im Februar dieses Jahres Folge gegeben. Damit kann eine entsprechende Vorlage an die Hand genommen werden.

In den Augen der RK-S reichen die Möglichkeiten des aktuell vorgesehenen Zivilverfahrens nicht aus, um gegen Unternehmen vorzugehen, die Dienstleistungen anbieten, wohl wissend, dass sie bei deren Erbringung die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen nicht einhalten werden.

Unlauterer Wettbewerb schadet ehrlichen Unternehmen

Dieses Erschleichen von Vorteilen bei öffentlichen Ausschreibungen habe zur Folge, dass ehrliche Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Wenn die Behörden den Gesetzesverstoss feststellten, sei es oft schon zu spät.

Ziel der Initiative seien nicht Mindestarbeitsbedingungen, sondern die Durchsetzung der verbindlichen sozialen Vorgaben. Die Missachtung obligatorischer Arbeitsbedingungen schadet gemäss RK-S nicht nur den konkurrierenden Unternehmen, sondern auch den Arbeitnehmenden, die nicht gesetzeskonform entlohnt werden, und den Sozialversicherungen, bei denen nicht die üblichen Beiträge einbezahlt werden.

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