Ständeratskommission lehnt Anti-Sexismus-Strafnorm ab
Aufrufe zu Hass und Gewalt wegen Geschlecht sollen nicht strafbar sein, so die Rechtskommission des Ständerates.
Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts sollen nicht strafbar sein. Bei dieser Meinung bleibt die zuständige Kommission des Ständerates. Sie beantragt deshalb ein Nein zu sechs gleichlautenden Initiativen, die der Nationalrat angenommen hat.
Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) fällte den Entscheid mit sechs zu drei Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Als Nächstes befasst sich der Ständerat mit den sechs Initiativen aus den Reihen von SP, Grünen, GLP, Mitte, FDP und EVP. Der Nationalrat hatte diese Ende 2023 unterstützt.
Der Nationalrat befürwortete damit eine Ergänzung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm, mit dem Wort «Geschlecht». Verstösse dagegen sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Die RK-S lehnte den Vorschlag zum mittlerweile zweiten Mal ab. Die Mehrheit vertrat laut der Mitteilung die Ansicht, dass das Geschlecht nicht auf die Liste der Gründe gesetzt werden soll, die die Strafnorm gegen Diskriminierung vorsieht.