Ständeratskommission lehnt Bundesbeteiligung an Spitaldefiziten ab
Überraschend deutlich lehnt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) es ab, dass der Bund die Kantone bei der Deckung der Spitaldefizite unterstützt. Sie hat vier entsprechenden Standesinitiativen mit 9 zu 3 Stimmen keine Folge gegeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt verlangen, der Bund solle sich an den Ertragsausfällen und Mehrkosten beteiligen, die den Spitälern während der Covid-19-Pandemie insbesondere wegen des Verbots von Wahleingriffen im Frühling 2020 entstanden sind.
Der Bundesrat lehnte diese Forderung bereits mehrfach ab und verwies dabei auf die fehlende Zuständigkeit.
Auch in der Ständeratskommission wurde gemäss Mitteilung vom Freitag argumentiert, es sei Aufgabe der Kantone, Spitalkapazitäten zur Bewältigung der Pandemie bereitzustellen. In einer Krise müssten alle Staatsebenen mithelfen, die Lasten zu tragen. Der Bund habe bisher 80 Prozent der gesamten Pandemiekosten übernommen.