Ständeratskommission lehnt freiwillige Quellenbesteuerung ab
Die freiwillige Quellenbesteuerung scheitert im Ständerat.

Eine freiwillige Quellenbesteuerung ist wohl vom Tisch: Im Gegensatz zum Nationalrat will die zuständige Ständeratskommission nichts davon wissen, dass Schweizer und niedergelassene Steuerpflichtige einen Teil ihrer Einkommenssteuer freiwillig direkt von ihrem Lohn abziehen lassen können. Die grosse Kammer hatte im März 2023 einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Emmanuel Amoos (SP/VS) knapp Folge gegeben.
Von der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) gab es nun eine deutliche Abfuhr für das Anliegen eines Direktabzugs der Steuern vom Lohn. Der Entscheid fiel mit zehn zu drei Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Abschliessend darüber entscheiden wird die kleine Kammer.
Kritik an administrativem Aufwand
Die Mehrheit der WAK-S hält die geforderte Massnahme administrativ auf allen Ebenen für zu aufwendig, wie es in einer Mitteilung hiess. Ausserdem gebe es die Möglichkeit einer freiwilligen Steuervorauszahlung bereits heute. Bei einem Direktabzug vom Lohn würde den Betroffenen das Geld dann ausserdem für ihre übrigen Bedürfnisse fehlen.
Für sie sei eine Finanzberatung hilfreicher als eine freiwillige Quellenbesteuerung. Die Kommissionsminderheit möchte der Initiative Folge geben mit der Begründung, bei einem Direktabzug vom Lohn würden sich weniger Personen verschulden. Bei den Unternehmen sei das nötige Know-how ausserdem bereits vorhanden.
Viele von ihnen würden heute schon für ausländische Mitarbeitende Quellensteuer bezahlen. Fast zehn Prozent der Bevölkerung seien laut einer Erhebung des Bundes von 2020 mit den Steuern im Verzug gewesen, begründete Amoos seine Initiative. Auf Gemeinden, Kantone und den Bund habe das erhebliche Auswirkungen. Jedes Jahr müssten öffentliche Verwaltungen Hunderte Millionen Franken an Steuerschulden als Debitorenverluste abschreiben.