Ständeratskommission will weichere Regeln für Kriegsmaterialexporte

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Bern,

Die Ständeratskommission fordert grundsätzlich die Erlaubnis von Kriegsmaterialexporten in Nato-Staaten, mit Ausnahme von ausserordentlichen Umständen.

Kriegsmaterialexporte
Die Ständeratskommission plädiert für die grundsätzliche Erlaubnis von Kriegsmaterialexporten in Nato-Staaten, ausgenommen bei ausserordentlichen Umständen. (Archivbild) - sda

Die Schweiz soll Kriegsmaterialexporte in Nato-Staaten grundsätzlich erlauben – ausser, es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung. Das fordert die zuständige Ständeratskommission.

Für aktuell 25 Länder – darunter ein Grossteil der Nato-Staaten sowie Argentinien, Australien, Irland, Japan, Neuseeland und Österreich – sind derzeit bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial aus der Schweiz keine Einzelbewilligungen erforderlich. Künftig soll der Export in diese Länder grundsätzlich bewilligt werden, auch wenn sie sich in einem internen oder externen Konflikt befinden.

Für diese Staaten sollen Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes nicht gelten, in welchem Kriterien für die Nichtbewilligung von Auslandsgeschäften aufgeführt werden. Der Bundesrat könnte Exporte in diese Länder nur ablehnen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz eine Ablehnung erfordern.

Lockerung der Bewilligungspraxis für Kriegsmaterialexporte

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) schlägt diese Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vor – mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Mehrheit weicht damit vom Vorschlag des Bundesrats ab und kommt mit einem eigenen Vorschlag, welcher die Bewilligungspraxis für Auslandsgeschäfte mit vergleichbaren Rechtsstaaten lockert.

Der Bundesrat verfolgt das gleiche Ziel, schlägt aber die Einführung einer Abweichungskompetenz vor. Davon will er vor allem gegenüber Ländern Gebrauch machen, mit denen die Schweiz Kriegsmaterialhandel betreibt, aber in die nach geltendem Recht dennoch nicht geliefert werden kann. Heute ist es verboten, in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind.

Ein möglicher Anwendungsfall könnte gemäss Botschaft vorliegen, wenn ein wichtiges Exportland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt wird. «In einem solchen Fall könnte ein schnelles Handeln zur Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz unerlässlich sein», schreibt der Bundesrat.

Ständerat entscheidet über umstrittene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

Über die umstrittene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes entscheidet nun als Nächstes der Ständerat. In der Vernehmlassung war die Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes von zwei Dritteln der Teilnehmenden begrüsst worden. Für eine Lockerung waren bürgerliche Parteien, dagegen SP, Grüne und EVP.

Die Fronten sind klar, wie auch die Reaktionen auf den jüngsten Kommissionsentscheid zeigen. Die Schweizer Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – politisch vertreten durch den Arbeitskreis Sicherheit und Wirtschaft mit bürgerlichen Parlamentsmitgliedern – begrüsst die Lockerungsanträge. «Ohne rasche Anpassung der Exportbestimmungen wird es bald keine Rüstungsindustrie in der Schweiz mehr geben», schrieben die Befürwortenden in einer Mitteilung.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) bezeichnet den Entwurf der SIK-S dagegen als «Blankoscheck für den Bundesrat, um die gesetzlichen Kriterien für Waffenexporte zu umgehen». Sie prüfe zusammen mit Partnern der ehemaligen «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» ein Referendum.

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