Stiftung Landschaftsschutz sieht ihre Notwendigkeit bestätigt
Die Stiftung Landschaftsschutz kritisiert die Entscheidungen des Ständerats und hofft auf den Nationalrat.
Die Stiftung Landschaftsschutz beklagt eine Schwächung der Verbandsbeschwerde durch den Ständerat und hofft auf Gegensteuer durch den Nationalrat. Die Bedeutung solcher Beschwerden sieht die Stiftung dadurch bestätigt, dass im vergangenen Jahr vier von fünf Verfahren im Sinne der Stiftung entschieden wurden.
In der Dezembersession habe der Ständerat das Verbandsbeschwerderecht bei den 16 Wasserkraftvorhaben im Rahmen des Mantelerlasses gestrichen, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Folge ihm der Nationalrat im Frühjahr, wäre keine gerichtliche Überprüfung der 16 Ausbauprojekte mehr möglich.
Darüber hinaus würde die Beschwerdemöglichkeit auch bei laufenden Verfahren abgewürgt, argumentiert die Stiftung Landschaftsschutz.
Erfolgsquote bestätigt Wichtigkeit
Die neueste Rechtsmittelstatistik der Stiftung bestätige zudem die Rolle der Verbandsbeschwerde. Im vergangenen Jahr wurden demnach fünf Beschwerdeverfahren abgeschlossen, an welchen die Stiftung Landschaftsschutz beteiligt war, vier kantonale und eines vor dem Bundesgericht. Lediglich in einem Fall wurde die Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz abgewiesen.
Erfolgreich war die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL-FP nach eigenen Angaben bei der Beschwerde gegen eine Passerelle im Walliser Pfyn-Wald, bei der Beschwerde gegen die Erschliessung einer Alp im Kanton Bern, bei der Beschwerde gegen einen Neubau im Kanton Schaffhausen und bei der Beschwerde gegen eine Umzonung im Kanton Luzern. Abgelehnt wurde die Beschwerde gegen eine Ortsplanungsrevision in Graubünden.