Strengere Regeln für Anbieter von Risikoaktivitäten gelten ab Mai

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Für Anbieter von Risikoaktivitäten hat der Bundesrat neue Regelungen erlassen. Diese treten ab dem 1. Mai in Kraft.

Bungee-Jumping im Wallis.
Ab dem Mai gelten für Anbieter von Risikoaktivitäten strengere Regeln. Auch Bungee-Jumping wird davon betroffen sein (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Mai gelten für Anbieter von Risikoaktivitäten neue Regeln.
  • Die heute in Kraft gesetzte Verordnung soll mehr Professionalität und Sicherheit bringen.

Ab dem 1. Mai gelten strengere Regeln für die Anbieter von Risikoaktivitäten wie Hochtouren oder Riverrafting. Der Bundesrat hat heute Mittwoch eine revidierte Verordnung in Kraft gesetzt, die mehr Professionalität und mehr Sicherheit bringen soll.

Neu gilt jeder Anbieter ab dem ersten Franken Umsatz als gewerbsmässig und muss entsprechend eine kantonale Bewilligung einholen. Die bisherige Grenze von 2300 Franken pro Jahr wird aufgehoben.

Damit werde für die Teilnehmenden Gewissheit geschaffen, dass jede gewerbsmässige Risikoaktivität bewilligt sei und den entsprechenden Standards unterliege, schreibt der Bundesrat.

Eine Ausnahme gilt für Vereinsaktivitäten, sofern der Verein nicht gewinnorientiert und das Angebot nur Mitgliedern zugänglich ist. Gleiches gilt für das Förderprogramm «Jugend und Sport» des Bundes oder Angebote von Schulen und Hochschulen.

Auch Kletterlehrer und Wanderleiter

Eine Erlaubnis einholen müssen Anbieter von Canyoning, Riverrafting, Wildwasserfahrten, Bungee-Jumping, Hochtouren, Alpinwanderungen sowie Ski- und Snowboardtouren oberhalb der Waldgrenze.

Neu fallen auch Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer und Wanderleiter unter die Bestimmungen. Teilweise gilt die Bewilligungspflicht erst ab einem gewissen Schwierigkeitsgrad.

Erhöht werden ausserdem die Anforderungen an die Professionalität: Bei der Zertifizierung der Sicherheitsvorkehren werden ISO-Normen eingeführt. Die revidierte Verordnung legt die Mindestanforderungen an die Zertifizierung fest.

Neben Massnahmen für mehr Sicherheit und Professionalität hat der Bundesrat Möglichkeiten für Kletterlehrer und Wanderleiterinnen geschaffen, mit Zusatzausbildungen ihr Tätigkeitsfeld zu erweitern. Dies entspricht einem Anliegen der Branche.

Änderungen nach der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung wurden die Änderungen von den betroffenen Berufsverbänden und den Parteien mehrheitlich begrüsst. Dagegen stellte sich die SVP. Bei den Verbänden lösten einzelne Bestimmungen Kritik aus.

Auf einen Teil davon hat der Bundesrat nun verzichtet, zum Beispiel auf die Einführung einer Bewilligungspflicht für Schneeschuhtouren ab der zweitleichtesten Kategorie WT2.

Hingegen hat er daran festgehalten, dass nicht nur Bergführerinnen, sondern auch Wanderleiter mit einer Zusatzausbildung Kunden auf Alpinwanderungen des Schwierigkeitsgrades T4 begleiten dürfen.

Es handelt sich um Wandern auf weiss-blau-weiss markierten Wegen, bei welchen eine Wegspur nicht zwingend vorhanden ist.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Das Atomkraftwerk Leibstadt, aufgenommen im Mai 2011.
54 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern