Strom-Rettungsschirm in Vernehmlassung zerzaust

Keystone-SDA
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Bern,

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rettungsschirm für systemkritische Stromkonzerne kommt nicht gut an. Die Branche wehrt sich nicht gegen den Schirm an sich, aber gegen dessen Ausgestaltung. Für die bürgerlichen Parteien ist die Liquidität Sache der Unternehmen. Die SP steht hinter der Vorlage.

Rednerpult Mikrofon
Ein Mikrofon an einem Rednerpult. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will wegen explodierender Strompreise und des unter anderem durch den Ukraine-Krieg nervösen Markts mit einem Rettungsschirm von 10 Milliarden Franken die Stromversorgung sicherstellen.

Grund sind Befürchtungen wegen der Liquidität. Die hohen Preise treiben die Sicherheitsleistungen nach oben, was die flüssigen Mittel der Konzerne unter eine kritische Grenze senken könnte.

Unter den Schirm schlüpfen müssen gemäss dem Bundesrat systemkritische Unternehmen. Dafür würden Vorleistungen fällig. Während der Zeit unter dem Schirm dürften die Unternehmen keine Dividenden ausschütten. Zudem müssten sie auf die Bundesdarlehen 20 Prozent Risikozuschlag zahlen. Die Vernehmlassung endete am Mittwoch.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst im Prinzip den subsidiären Rettungsschirm. Die strengen Bedingungen des Bundesrates sind für ihn aber unverhältnismässig, prohibitiv, präjudizierend und im Ausmass beispiellos.

Die Stromunternehmen hätten sich bereits gegen Risiken abgesichert und seien finanziell gut aufgestellt. Und statt sich auf die drei systemkritischen Unternehmen Axpo, Alpiq und BKW zu konzentrieren, sollte der Schirm allen offen stehen.

Die einzelnen Stromkonzerne begrüssen zwar Massnahmen für die Versorgungssicherheit. Alpiq urteilt aber, mehrere Aspekte des Vorschlags seien kontraproduktiv.

Axpo bezeichnet die Bundesratspläne als unverhältnismässig, willkürlich und kaum verfassungskonform. Die Konzerne würden den Strom Jahre im Voraus kaufen und damit die Preisrisiken minimieren. Sicherheitsleistungen flössen nach Lieferung komplett zurück, etwa wie eine Mietzinskaution.

Für die BKW schiesst die Vorlage weit über das Ziel hinaus. Die Ausweitung von staatlichen Eingriffen sei beispiellos. Für die unterstellten Unternehmen stelle der Rettungsschirm einen Darlehenszwang dar.

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse unterstützt zwar den Ansatz für den Rettungsschirm, moniert aber die Teilnahmepflicht der drei systemkritischen Stromkonzerne. Das sei ein gewaltiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Und den Risikozuschlag von 20 Prozent findet der Verband exorbitant.

Die bürgerlichen Parteien zeigen sich ebenfalls skeptisch. Die SVP lehnt die Vorlage grundsätzlich ab. Es liege an den Eigentümern, die Unternehmen mit ausreichenden Mitteln auszustatten, hält sie fest.

Es gehe nicht um systemkritische Unternehmen, sondern um die Stromversorgung. Und dazu wäre primär zu regeln, wer im Konkursfall Zugriff auf die Produktion hat. In jedem Fall will die SVP das Gesetz auf zwei Jahre befristen, der Bundesrat bis 2026.

Für die FDP stehen primär die Eigentümer aus Kantonen und Gemeinden in der Pflicht und nur im äussersten Notfall der Bund. Anstatt der für wenige Unternehmen obligatorischen und als eindeutig zu weit gehend erachteten Vorlage verlangen die Liberalen freiwillige und schlankere Lösungen.

Mit dem Vorschlag schaffe der Bundesrat einen gefährlichen Präzedenzfall mit unberechenbaren Auswirkungen auf weitere Branchen, fährt die FDP fort. Der Schnellschuss müsse verhindert werden.

Die Mitte begrüsst das Vorhaben, verlangt aber für eine Unterstützung klare und strenge Vorgaben. Zwar seien die Unternehmen verantwortlich, der Bund sollte bei einem Marktversagen aber einschreiten können. Zustimmen kann die Mitte der Vorlage nur, wenn der Rettungsschirm eine kurzfristige Übergangsphase regelt und Unternehmen keine Anreize erhalten, auf dem Strommarkt mehr Risiken einzugehen.

Sinnvoll findet die SP den Schirm und den obligatorischen Beitritt für systemkritische Unternehmen. Sie möchte aber prüfen, ob er nicht auch anderen Stromunternehmen offen stehen sollte. Die Vorschriften für Transparenz und Verzinsung sowie das Dividendenausschüttungsverbot hält die Partei für zu wenig streng. Zudem müssten alle Stromspekulationen verboten sein.

Die Grünen zeigen sich sehr skeptisch. Im Zentrum müsse die Versorgungssicherheit stehen und nicht die Rettung von Stromunternehmen. Die Grünliberalen mahnen, dass der Rettungsschirm nur zum Einsatz kommen dürfe, wenn alle anderen Stricke reissen.

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