SVP will Parlament zu ausserordentlicher Asyl-Debatte einberufen

Keystone-SDA
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Bern,

An einer ausserordentlichen Session soll über die neue Asyl-Praxis für Afghaninnen diskutiert werden – vorausgesetzt der Bundesrat handelt nicht vorher.

Thomas Aeschi SVP
SVP-Fraktionschef und -Nationalrat Thomas Aeschi (ZG) hat am Freitag eine ausserordentliche Sitzung zum Thema Asylgesuche von Afghaninnen einberufen. - keystone

SVP-Fraktionschef und -Nationalrat Thomas Aeschi (ZG) hat am Freitag eine ausserordentliche Sitzung einberufen, wie die Fraktion mitteilte. Aufgrund der dramatischen Asyl-Lage seien dringliche Massnahmen erforderlich, führte Aeschi auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus. Er habe deshalb beim Büro des Nationalrats ein Gesuch um eine ausserordentliche Session deponiert.

Eine solche kann ein Viertel der Mitglieder eines Rats verlangen. Die SVP erfüllt dieses Kriterium. ​Das Ratsbüro bestimmt den Zeitpunkt und die Traktanden der Session. Die ausserordentliche Session wird in der Regel einer ordentlichen Session angehängt. Die Wintersession findet vom 4. bis zum 22. Dezember statt.

Das ist der SVP aber zu spät. Sie will das Parlament schon in der nächsten Woche tagen lassen. Konkret sollen National- und Ständerat am Donnerstag, 2. November, zwei gleichlautende Motionen aus den Reihen der SVP und FDP beraten. Diese fordern den Bundesrat auf, die seit dem 17. Juli 2023 ausgeübte Änderung in Bezug auf die Praxis der Asylgesuche von Afghaninnen rückgängig zu machen.

SVP will Bundesrat unter Druck setzen

Die ausserordentliche Session soll dann einberufen werden, wenn der Bundesrat an seiner nächsten ordentlichen Sitzung vom nächsten Mittwoch nicht selbst entscheidet, die neue Asyl-Praxis bezüglich Afghaninnen zu ändern, wie die SVP schreibt. Dass der Bundesrat sich unter Druck setzen lässt, ist wenig wahrscheinlich.

Klar ist, dass das Büro des Nationalrats am Montag entscheiden wird, ob und – falls Ja – wie dem Gesuch der SVP entsprochen wird. Laut Nationalratspräsident Martin Candinas (Mitte/GR) kann eine ausserordentliche Session zu den erwähnten Vorstössen nur dann stattfinden, wenn der Bundesrat diese beantwortet hat. Das ist bisher nicht der Fall.

Zudem müsse das Ständeratsbüro einen gleichlautenden Entscheid zur Session treffen, sagte Candinas auf Anfrage. Es sei an der Koordinationskonferenz – dem Gremium aus Nationalrats- und Ständeratsbüro – den Termin einer ausserordentlichen Session festzulegen.

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