Teilnahme an Sessionen auch während des Mutterschaftsurlaubs

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Bern,

Noch verlieren Parlamentarierinnen ihre Mutterschaftsurlaubsentschädigung, nehmen sie an Sitzungen des Parlaments teil. Dies soll sich nun ändern.

Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Parlamentarierinnen sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung behalten.
  • Heute verlieren sie diese, wenn sie an Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
  • Über drei Standesinitiativen sollen nun die Räte entscheiden.

Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie an Parlamentssitzungen teilnehmen. Dieser Meinung sind beide Staatspolitischen Kommissionen (SPK). Über drei entsprechende Standesinitiativen entscheiden nun die Räte.

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Dies soll sich ändern. Drei Standesinitiativen der Kantone Zug, Basel-Landschaft und Luzern wurden von den beiden Kommissionen deutlich begrüsst, von der Nationalratskommission sogar einstimmig. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Die heutige Situation sei nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wähler. Dies heisst es in der Begründung. Die Initiativen verlangen eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und der dazugehörigen Verordnung.

Über die Initiativen entscheidet nun als nächstes der Ständerat.

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