Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative erhält zweite Chance
Das Wichtigste in Kürze
- Die vorberatende Kommission will der Transparenzinitiative noch eine Chance geben.
- Diese fordert, dass politische Spenden nicht mehr anonym getätigt werden können.
- Die Parteien sollen öffentlich deklarieren, von wem sie wie viel Geld erhalten.
Der Nationalrat tat sich bisher schwer damit, mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung zu schaffen. Die vorberatende Kommission will dem von der Schwesterkommission ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative nun eine zweite Chance geben.
Die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» verlangt mehr Klarheit schaffen. Spenden von mehr als 10'000 Franken für eine Partei, einen Wahlkampf oder für Abstimmungskampagnen sollen öffentlich deklariert werden müssen. Bisher war dies anonym möglich.
Linke und Rechte nicht vollends zufrieden
Der Ständerat hat einem indirekten Gegenvorschlag bereits zwei Mal zugestimmt. Konkret sollen die Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen von mehr als 25'000 Franken pro Person offenlegen müssen. Weiter soll der offenzulegende Aufwand für Kampagnen von 250'000 Franken auf 50'000 Franken gesenkt werden. Die Initianten sehen hier einen Schwellenwert von 100'000 Franken vor.
Die grosse Kammer hatte in der Herbstsession den indirekten Gegenvorschlag mit 168 zu 18 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Der Linken ging der Gegenvorschlag zu wenig weit, der Rechten zu weit. Bestätigt der Nationalrat seinen Entscheid, ist der Gegenvorschlag vom Tisch. In diesem Fall käme die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Kommission empfiehlt Annahme
So weit will es seine Staatspolitische Kommission (SPK-N) aber nicht kommen lassen. Sie beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, den Entwurf anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Eine Minderheit sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf und lehnt die Vorlage ab.
Ergänzend zum Ständerat beantragt die Kommission, dass Parteien zusätzlich offenlegen müssen, welche Beiträge sie von ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erhalten. Auch will sie, dass Offenlegungspflichten für Mitglieder des Ständerats bezüglich ihrer Wahlkampfbudgets bestehen. Schliesslich spricht sich die Kommission für eine stichprobenweise Kontrolle der Korrektheit der Angaben der Offenlegungspflichtigen aus.