Telekom-Störungen werden ab 2023 schneller und umfassender erfasst

Keystone-SDA
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Bern,

Ab 2023 müssen Swisscom und Co. bereits Störungen melden, die mindestens 10'000 Personen betreffen könnte und sie auf einer Website veröffentlichen.

Die Störung betrifft quasi die ganze Schweiz. - Screenshot Alertswiss

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Januar 2023 müssen Fernmelde-Anbieter bereits kleinere Störungen melden.
  • Alle Störungen, die über 10'000 Personen betreffen, werden auf einer Homepage gemeldet.

Ab 2023 müssen Swisscom und Co. die Nationale Alarmzentrale informieren, wenn eine Störung in ihrem Netz mindestens 10'000 Personen betreffen könnte. Der Bundesrat hat diese und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fernmeldenetzen beschlossen.

Heute müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten Störungen an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) melden, wenn potenziell 30'000 Kundinnen und Kunden betroffen sein könnten. Im Gegensatz zur Nationalen Alarmzentrale (NAZ) ist diese Behörde nicht rund um die Uhr erreichbar.

Mit den Neuerungen ab dem 1. Januar 2023 wird das Verfahren zur Störungsmeldung verbessert, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Störungen würden auch auf einer Website veröffentlicht.

Schutz vor Manipulation muss besser werden

Die Anbieterinnen von Internetzugängen wiederum müssen ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulationen verstärken. Wenn sie beispielsweise einen Phishing-Versuch feststellen, müssen sie in der Lage sein, den entsprechenden Internetanschluss zu sperren oder einzuschränken. Eine spezialisierte Stelle muss Meldungen entgegennehmen sowie Angriffe auf die Verfügbarkeit eines Servers, eines Dienstes oder einer Infrastruktur bekämpfen.

5G Antenne Himmel Wolke
5G-Antennen von unten. (Archiv) - keystone

Ausserdem wird mit der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste die Sicherheit von 5G-Netzen erhöht, wie der Bundesrat schreibt. Im Hinblick auf die nächste Vergabe von Mobilfunkfrequenzen, die für 2027/2028 vorgesehen ist, prüft der Bundesrat, ob die Zentren der Mobilfunknetzbetreiberinnen zwingend in der Schweiz betrieben werden müssen.

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