Tier- und Menschenversuchsverbot - Das Wichtigste in Kürze
Am 13. Februar entscheiden Volk und Stände über die Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot. Eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten:
Das Wichtigste in Kürze
- AUSGANGSLAGE
Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt, wie in sehr vielen anderen Ländern auch. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten von Menschen und Tieren besser behandelt werden können.
Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem muss der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen. Ausserdem dürfen die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.
DAS WILL DIE INITIATIVE
Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt schliesslich, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden.
Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden, weder für Menschen noch für Tiere. Dazu gehören zum Beispiel auch Impfstoffe. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.
DIE BEFÜRWORTER
Hinter der Volksinitiative stehen St. Galler Bürger. Unterstützt wird sie von rund achtzig Organisationen und Unternehmen. Darunter sind Vertreter von SP und Grünen sowie Tierschutzgruppen und Tierparteien. Nicht dazu gehört der Schweizer Tierschutz (STS). Er argumentiert, eine Annahme würde die Schweiz abschotten.
Die Initianten zeigen sich überzeugt, dass die Forschung heute viele modernere Methoden als Tierversuche zur Verfügung hat. Es sei unentschuldbar, wenn nicht zustimmungsfähige Tiere und Menschen für Experimente missbraucht würden. Kein Tier oder Mensch könne verlässliche Vorhersagen für ein anderes Lebewesen liefern.
DIE GEGNER
Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ab. Ohne eine einzige Ja-Stimme wird die Initiative auch von den eidgenössischen Räten zur Ablehnung empfohlen. Die breite Gegnerschaft warnt vor der «extremen» Initiative. Diese gefährde nicht nur die Forschung, sondern verhindere auch, dass Menschen und Tiere in der Schweiz von künftigen medizinischen Fortschritten profitieren könnten.
Forschung und Entwicklung würden laut den Gegnern sehr stark eingeschränkt, und Arbeitsplätze wären gefährdet. Tierversuche sollen auf einem anderen Weg weiter reduziert werden, nämlich mit dem Nationalen Forschungsprogramm «Advancing 3R - Tiere, Forschung und Gesellschaft» (NFP 79). 3R-Forschung (Replacement, Reduction, Refinement) hat den Ersatz von Tierversuchen, eine Verminderung von deren Zahl und für die Tiere weniger Belastungen zum Ziel.