Ueli Maurer wollte Gesetz-Ausnahme für Katar-Investoren
Alt Bundesrat Ueli Maurer wollte die katarischen Bürgenstock-Investoren von der Lex Koller befreien, um den Verkauf der Residenzen zu vereinfachen.
Das Wichtigste in Kürze
- Investoren aus Katar haben rund eine halbe Milliarde in das Bürgenstock-Resort gesteckt.
- Der Verkauf der Residenzen kommt allerdings nicht voran.
- Ueli Maurer setze sich für eine Befreiung des Staatsfonds von der Lex Koller ein.
Vor mehr als fünf Jahren hat der katarische Staatsfonds für über eine halbe Milliarde Franken das Luxusresort auf dem Bürgenstock totalsaniert. Das Nobelresort im Kanton Nidwalden umfasst neben Hotels auch Apartment-Häuser und Villen. Zur Finanzierung plant der ausländische Besitzer «Katara-Hospitality-Fonds» den Verkauf von insgesamt 67 luxuriösen Residenzen.
Der Verkauf gestaltet sich allerdings nicht ganz einfach, weil dem Staatsfonds Katars steht beim Verkauf die Lex Koller im Weg steht. Das Gesetz erschwert den Erwerb und Verkauf von Wohneigentum durch ausländische Besitzer. Und genau gegen diese Hürde erhielt der Besitzer im Frühling 2022 sogar Hilfe von ganz oben, wie die «NZZ» berichtet. Der ehemalige Finanzminister Ueli Maurer haben den Bundesrat vergangenen Herbst zugunsten von Katar um eine Ausnahmebewilligung ersucht.
Mit der Aufhebung der Regel habe Ueli Maurer die Beziehungen zum Emirat verbessern wollen. Der ehemalige Bundesrat habe damals argumentiert, die Befreiung von der Lex Koller liege im staatspolitischen Interesse der Schweiz. Das Gesuch sei jedoch sistiert worden. Insbesondere das Bundesamt für Justiz wollte keine Ausnahme gewähren, schreibt die Zeitung.
Zu diesem Zeitpunkt war die Schweiz sehr interessiert an guten Beziehungen zu Katar. Nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine wurden die Kontakte zum potenziellen Gaslieferanten intensiviert. Dazu reiste der damalige SVP-Finanzminister sogar persönlich nach Doha.
Vorschlag von Ueli Maurer kam nicht gut an
Der Entscheid des Bundesrats steht in dieser Sache noch aus. Gemäss «NZZ» sei Maurers Vorschlag bei den anderen Regierungsmitgliedern nicht gut angekommen.
2010 sah die Lage für die katarischen Besitzer noch besser aus. Der Kanton Nidwalden hatte die Residenzen als «Betriebsstätte» anerkannt und diese waren somit von der Lex Koller ausgenommen. Doch das Bundesamt für Justiz hat dagegen inzwischen Beschwerde erhoben; der Entscheid steht noch aus.