Umstrittenes Melderecht bei Zweifeln an Arbeitstauglichkeit
Der Nationalrat hat sich erneut gegen das zusätzliche Melderecht für Ärzte bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal ausgesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Differenz zwischen Stände- und Nationalrat zu dem Thema bleiben bestehen.
- Bundesrat und Ständerat möchten dieses Melderecht für Ärzte einführen.
Das zusätzliche Melderecht für Ärzte bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal bleibt umstritten. Der Nationalrat hat sich am Dienstag erneut knapp dagegen ausgesprochen. Damit bleibt die Differenz zwischen den Kammern im Luftfahrtgesetz bestehen.
Arztpersonen sollen bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht erhalten, eine Meldung ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu machen. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen. Bundesrat und Ständerat möchten dieses Instrument einführen, um die Sicherheit der Passagiere zu erhöhen.
Es geht zurück auf den vom Piloten herbeigeführten Absturz einer Maschine von Germanwings im Jahr 2015 in Frankreich. Dort sei genau das der Fall gewesen, dass sich der psychischen Zustands des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verändert habe, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga am Dienstag im Rat.
Vorberatende Kommission hat ebenfalls knapp entschieden
Die knappe Mehrheit des Nationalrats hält die Lösung indes weiterhin für unnötig und hat sie mit 88 zu 82 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft geht damit erneut in den Ständerat. Dieser hatte sich im September für das Melderecht entschieden.
Auch die vorberatende Kommission des Nationalrats hatte sehr knapp entschieden, dass es bereits ausreichende Massnahmen zur Gewährleistung der Flugsicherheit gebe. Ein neues Melderecht würde zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen, erklärte Philippe Matthias Bregy (Mitte/VS) im Namen der Kommissionsmehrheit.
Bei einem Melderecht gebe es eine moralische Verpflichtung zu melden. «Das würde dazu führen, dass ich aus Angst vor einer Meldung auf eine Konsultation des Hausarztes verzichte», so Bregy. Die regelmässigen Kontrollen von Fluglotsen und Flugpersonal alle sechs oder zwölf Monate sei ausreichend. Ein vereinfachtes Melderecht laufe dem in langen Jahren aufgebauten Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Hausarzt zuwider, steht auch für Thomas Hurter (SVP/SH) fest.
«English only» nur für Flughafen Zürich
Das Melderecht ans Bazl erhöhe die Sicherheit der Passagiere, warb Jon Pult (SP/GR) im Namen der Kommissionsminderheit für das zusätzliche Instrument. Sechs oder zwölf Monate seien eine lange Zeit. Das Befinden eines Menschen könne sich in kürzerer Zeit verschlechtern. Ein betroffener Pilot könnte aber trotzdem weiterfliegen. Das erhöhe das Potenzial für Tragödien im Flugverkehr deutlich.
Im revidierten Luftfahrtgesetz umgesetzt wird auch eine vom Parlament überwiesene Motion aus dem Jahr 2019. Demnach sollen Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit dem 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen. Der Grundsatz «English only» soll indes nur für den Flughafen Zürich gelten. Der Ständerat schloss sich dieser Haltung im Herbst an.