Kommission ist gegen freiwilliges Melderecht im Luftfahrtgesetz
Die Verkehrskommission des Nationalrats will den Vorschlag des Bundesrats streichen. Sie will kein freiwilliges Melderecht für Ärzte und Psychologen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will, dass Mediziner Erkrankungen beim Flugpersonal melden.
- Der Verkehrskommission will dieses Melderecht nun aber streichen.
- Zudem soll nur noch am Flughafen Zürich «English only» gelten.
Die Verkehrskommission des Nationalrates (KVF-N) stellt sich zwar hinter das revidierte Luftfahrtgesetz. Streichen will sie aber das freiwillige Melderecht für medizinisches Fachpersonal.
Der Bundesrat schlägt vor, dass Ärzte und Psychologen mögliche Erkrankungen künftig ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) weiterleiten können. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen.
Alkoholkontrollen neu zu jeder Zeit
Die KVF-N beantragt dem Nationalrat ohne Gegenstimme, diese Bestimmung zu streichen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ärztinnen könnten sich schon heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um entsprechende Meldungen zu machen, befand die Kommission.
Mit einer weiteren vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerung ist die KVF-N dagegen ohne Gegenstimme einverstanden: Das Bazl soll beim Besatzungspersonal neu jederzeit Alkoholkontrollen durchführen können. Bisher waren solche Kontrollen nur auf Verdacht hin möglich.
Die beiden Änderungen im Luftfahrtgesetz sind notwendig, weil die Schweiz einen entsprechenden Erlass der EU übernommen hat. Angestossen wurden die neuen Sicherheitsmassnahmen der EU im Nachgang des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015. Laut den Ermittlungen steuerte der verantwortliche Pilot das Flugzeug mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Insassen kamen ums Leben.
«English only» soll nur am Flughafen Zürich gelten
Im Luftfahrtrecht umgesetzt wird mit der Revision auch eine Motion aus dem Jahr 2019. Hobbypiloten sollen im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche ausschliesslich in Englisch absetzen.
Die KVF-N will im Gesetz präzisieren, dass der Grundsatz «English only» nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nicht gewerbemässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können.