Umweltkommission will Pflicht für Solaranlagen bei Neubauten
Die Umweltkommission des Ständerats will den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschleunigen. Ab 2024 sollen Solaranlagen bei Neubauten Pflicht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ständerats-Umweltkommission will den Solaranlagen bei Neubauten zur Pflicht machen.
- Auch will sie die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschleunigen.
- Damit will die Urek-S Strommangel mit erneuerbaren Energien entgegenwirken.
Die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) will angesichts des drohenden Strommangels beim Ausbau der Solarenergie vorwärtsmachen. Einstimmig beschloss die Kommission, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Freiflächen-Solaranlagen zu schaffen. Bei Neubauten sollen ab 2024 Solaranlagen zur Pflicht werden.
Angesichts der gravierenden Konsequenzen von Strommangel oder eines Versorgungsunterbruches müsse die Stromproduktion dringend weiter erhöht werden, teilte die Urek-S am Montag mit.
Mit Photovoltaik gegen Strommangel im Winter
Diese zusätzliche Produktion soll auf erneuerbaren Energien beruhen und klimaneutral sein. Insbesondere die Winterstromproduktion müsse aus erneuerbaren Energien bestehen.
Deshalb habe die Kommission an ihrer Sitzung vom Freitag einstimmig beschlossen, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Dies betreffe Anlagen mit einem hohen Anteil von Winterstromproduktion, wie sie vornehmlich im alpinen Gelände denkbar seien.
Für solche Anlagen mit einer jährlichen Produktion von über 20 Gigawattstunden (GWh) soll von Gesetzes wegen gelten, dass ihr Bedarf ausgewiesen ist, sie standortgebunden sind und für sie keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gilt. Zudem soll das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung vorgehen.
Vorausgesetzt wird laut Mitteilung die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden. Der Bund fördere diese Anlagen zudem mit einem Investitionsbeitrag.
Ausnahmen von Solar-Pflicht bei Neubauten möglich
Ab 2024 sollen zudem alle Neubauten verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet werden, wie die Urek-S weiter mitteilte. Baugesuche, die vor diesem Datum eingereicht werden, seien von dieser Pflicht nicht betroffen.
Die Kantone sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von dieser Pflicht erlassen können. Diesen Beschluss traf die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, eine Minderheit stellt sich gegen eine solche Verpflichtung, wie es weiter hiess.
Weiter entschied die Kommission einstimmig, dass die geeigneten Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Nutzung von Sonnenenergie verwendet werden sollen.
Vorschläge sollen noch im Herbst in beiden Kammern besprochen werden
Diese Anträge sollen noch in der Herbstsession 2022 vom Ständerat behandelt werden. Eine dringliche Beratung soll sicherstellen, dass auch der Nationalrat und seine Energiekommission die Vorlage noch in der Herbstsession behandeln können. In der Form eines dringlichen Bundesgesetzes könnten die Bestimmungen dann kurzfristig in Kraft gesetzt werden.
Auch ihren Antrag zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien werde die Kommission zur Beratung in der Herbstsession 2022 vorlegen.