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Neue Wende im Rechtsstreit vor US-Gericht um NS-Raubkunst

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Deutschland,

Jahrzehntelang hatte die Stiftung Sammlung Thyssen-Bornemisza in Madrid mit dem jüdischen Erben um ein 1939 von den Nazis geraubtes Bild gestritten. Nun gibt der Supreme Court einer Klage statt.

Der Künstler Camille Pissarro hat das Gemäde «Rue St.-Honore, Apres-Midi, Effet de Pluie»  im Jahr 1897 gemalt.
Der Künstler Camille Pissarro hat das Gemäde «Rue St.-Honore, Apres-Midi, Effet de Pluie» im Jahr 1897 gemalt. - Manu Fernandez/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein jahrzehntelanger Streit zwischen der Stiftung Sammlung Thyssen-Bornemisza in Madrid und den jüdischen Erben um ein von den Nazis 1939 in Berlin geraubtes Bild des französischen Impressionisten Camille Pissarro geht in eine neue Runde.

Das Oberste Gericht der USA, der Supreme Court in Washington, gab einer Klage der amerikanischen Erben statt.

Sie hatten einen Rechtsfehler eines Distrikt-Gerichts in Kalifornien geltend gemacht. Über eine etwaige Pflicht zur Rückgabe des Gemäldes «Rue St.-Honore, Apres-Midi, Effet de Pluie» von 1897 mit einem Schätzwert von rund 28 Millionen Euro wurde noch nicht entschieden. Die Stiftung Thyssen-Bornemisza äusserte sich zuversichtlich, dass sie das Gemälde trotz der neuen Gerichtsentscheidung nicht zurückgeben müsse, wie spanische Medien am Freitag berichteten.

Frage der Rückgabepflicht

Das kalifornische Gericht hatte sich 2020 unter anderem mit der Frage befasst, ob die Rückgabepflicht nach spanischem oder US-Recht entschieden werden muss. Hierzu enthalten sowohl das US-Bundesrecht, als auch das kalifornische Recht Regelungen. Das Gericht hatte US-Bundesrecht herangezogen und war so zu dem Ergebnis gelangt, dass spanische Gesetze anzuwenden seien. Diese sehen vor, dass es im Falle eines gutgläubigen Erwerbs ausreicht, ein Gemälde sechs Jahre öffentlich ausgestellt zu haben, um rechtlich Eigentümer zu werden und es nicht zurückgeben zu müssen. Das gilt auch, wenn es früher geraubt wurde. Der Supreme Court stellte nun klar, dass die Frage der Rechtswahl nicht nach US-Bundesrecht, sondern nach kalifornischem Recht hätte entschieden werden müsse.

Nach US-Recht gibt es keine zeitliche Begrenzung, und Eigentum kann an einem solchen Gemälde gar nicht erlangt werden, es wäre also zurückzugeben. Ob ein kalifornisches Gericht nun unter Beachtung der kalifornischen Regeln für die Rechtswahl zur Auffassung gelangen könnte, dass doch nicht spanisches sondern US-Recht anzuwenden ist, war unklar.

Keine zeitliche Begrenzung nach US-Recht

Nach US-Recht gibt es keine zeitliche Begrenzung, und Eigentum kann an einem solchen Gemälde gar nicht erlangt werden, es wäre also zurückzugeben. Ob ein kalifornisches Gericht nun unter Beachtung der kalifornischen Regeln für die Rechtswahl zur Auffassung gelangen könnte, dass doch nicht spanisches sondern US-Recht anzuwenden ist, war unklar.

Die Berliner Jüdin Lilly Cassirer hatte das Gemälde 1939 zu einem Spottpreis unter Zwang verkaufen müssen, um ein Ausreisevisum zu bekommen und sich so vor der Verfolgung durch die Nazis zu retten. Nach dem Ende des Krieges suchten sie und ihr Enkel Claude Cassirer, die inzwischen in den USA lebten, lange vergeblich nach dem Bild. Es galt als verschollen. Erst 2000 erhielt Claude Kenntnis, dass sich das Gemälde im Museum Thyssen-Bornemisza in Madrid befinde. Diese Sammlung hatte der Schweizer Baron Hans Heinrich von Thyssen-Bornemisza zusammengetragen und Anfang der 1990er Jahre für 350 Millionen Dollar an den spanischen Staat verkauft. Das Gemälde Pissarros hatte er 1976 in einer New Yorker Galerie erstanden.

Lilly Cassirer starb 1962, Claude 2010. Sein Sohn David führt inzwischen den Kampf um das Gemälde fort.

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