Gleichgeschlechtliche Ehe: Unterschriften für Referendum beisammen
Die Schweizer Stimmbevölkerung kann bald über die gleichgeschlechtliche Ehe abstimmen. Ein entsprechendes Referendum soll genügend Unterschriften haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Referendum zu «Ehe für alle» soll laut EDU-Vizepräsident genug Unterschriften haben.
- Die Schweizer Bevölkerung sollte also bald über die Vorlage abstimmen können.
Das Schweizer Stimmvolk kann voraussichtlich über die gleichgeschlechtliche Ehe abstimmen. Das Gegnerkomitee hat laut EDU-Vizepräsident Thomas Lamprecht genügend Unterschriften für das Referendum gegen die Gesetzesrevision beisammen.
Es seien gemäss einer groben Schätzung gegen 60'000 Unterschriften gesammelt worden, sagte Lamprecht am Mittwochabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese würden nun beglaubigt. Zuvor hatte die Westschweizer Zeitung «24 heures» berichtet, die Unterschriften würden am Montag eingereicht.
«Ehe für alle» beim Ständerat durch
Der Koordinator des Komitees, Anian Liebrand, wollte keine Stellung nehmen. Er verwies auf eine «Einladung», die demnächst folgen werde.
Für das Zustandekommen des Referendums sind 50'000 gültige Unterschriften innert hundert Tagen nötig. Die Sammelfrist läuft offiziell bis am Samstag. Demgemäss dürfen die Unterschriften auch noch am nächsten Werktag eingereicht werden.
Die eidgenössischen Räte hatten im Dezember die Vorlage «Ehe für alle» verabschiedet. Das vor sieben Jahren von den Grünliberalen angestossene Geschäft öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit erhalten lesbische Ehepaare auch Zugang zur Samenspende.
Der Nationalrat stimmte mit 136 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Der Ständerat stimmte mit 24 gegen 11 Stimmen bei 7 Enthaltungen ebenfalls zu.
Gleichgeschlechtliche Ehe sei «Verfassungsbruch»
Ein überparteiliches Komitee mit Vertretern vor allem aus der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der SVP ergriff das Referendum. Die Gegner stören sich daran, dass die gleichgeschlechtliche Ehe ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll. Und die Samenspende für Lesben-Paare ist laut ihren Worten «rechtlich und moralisch bedenklich». Das Kindeswohl bleibe auf der Strecke.
Heute können gleichgeschlechtliche Paare in vielen europäischen Ländern heiraten, aber nicht in der Schweiz. Gleichgeschlechtliche Paare haben hierzulande die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Den Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare.
Themen ausgeklammert
Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden wie die Ehe. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Einbürgerung, aber auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern ist nicht erlaubt.
Eingetragene Partnerinnen und Partner können gemäss dem verabschiedeten Gesetz ihren Zivilstand in eine Ehe überführen. Vollständig gleichberechtigt mit heterosexuellen Paaren wären sie aber nicht. Nicht Bestandteil der «Ehe für alle» ist die Leihmutterschaft, mit der auch verheiratete Männer-Paare Kinder bekommen könnten. Auch die Hinterlassenenrente wurde ausgeklammert, um die Vorlage nicht zu überlasten.